Briefwahl

Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, haben Sie hierzu mehrere Möglichkeiten: : 

  • Online-Antrag: Das Formular steht voraussichtlich ab Montag, 29. April 2024  bis Mittwoch, 5. Juni, 0:00 Uhr, unten auf dieser Seite für Sie bereit. Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte, auf der Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer finden.
     
  • Antrag per Wahlbenachrichtigungskarte: Das Antragsformular finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Karten werden voraussichtlich in der 19. Kalenderwoche zugestellt. Füllen Sie den „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ aus und senden Sie ihn an das Büro des Rates, Postfach 2449, 59014 Hamm. Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren. Ansonsten ist nicht sichergestellt, dass der Antrag auch das Büro des Rates erreicht.
     
  • Persönliche Abholung: Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 7. Mai 2024 in einem der Briefwahlbüros möglich. Die Wahlunterlagen werden dort gegen Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte oder des Personalausweises ausgehändigt. Die Briefwahlunterlagen können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Wahlurne geworfen werden. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für maximal vier andere Personen ist nur mit deren Vollmacht möglich.

Briefwahlbüros

Die nachfolgend aufgeführten Briefwahlbüros sind ab dem 7. Mai 2024 wie folgt geöffnet:
 

Öffnungszeiten
montags09:00 – 15:30 Uhr
dienstags07.00 – 15:00 Uhr
mittwochs09.00 – 18:00 Uhr
donnerstags09:00 – 15:30 Uhr
freitags09:00 – 13:00 Uhr
nur Freitag, 7. Juni 202409:00 – 18:00 Uhr
  • Technisches Rathaus (Foyer), Gustav-Heinemann-Straße 10
  • Bürgeramt Rhynern, Raum 07, Unnaer Straße 12

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können grundsätzlich bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden.Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt! Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben, dann können Sie nur noch mit diesem Wahlschein wählen. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihr/ihm bis Samstag, 8. Juni 2022, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sollten Wahlscheine über den Postweg nicht mehr rechtzeitig bei der Stadt zugestellt werden können, ist es bis zum Wahltag am Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, möglich, sie in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses, Theodor-Heuss-Platz 16, zu werfen.

Rote Wahlbriefe werden in den Wahllokalen nicht angenommen!

Kontakt

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Frau Bäumer

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-3591
Fax: 02381 17-103591
E-Mail-Adresse

Sachgebiet Wahlen und Statistik

Herr Weinert

Lessingstraße 26
59063 Hamm
Fon: 02381 17-3592
Fax: 02381 17-103592
E-Mail-Adresse