Heimaufsicht - Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG)

Die Heimaufsicht der Stadt Hamm nimmt Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW wahr und ist in Hamm zuständig für

  • Einrichtungen der Altenhilfe (stationäre Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Kurzzeitpflegen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, stationäres Hospiz) 
  • Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen. 

Gut zu wissen

  •  Beratung der Bewohner/innen von Betreuungseinrichtungen, Bewohnerbeiräten, Vertrauenspersonen, Angehörigen und Betreibern
  • Durchführung von unangemeldeten Prüfungen
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Moderation bei Konflikten
  • Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner/innen
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit und der Selbstbestimmung der Bewohner/innen
  • Sicherung von Qualität des Wohnens, der Betreuung und Versorgung
  • Förderung der Eingliederung behinderter Menschen
  • Sicherung der Einhaltung der dem Betreiber gegenüber den Bewohner/innen obliegenden Pflichten

Die aktuelle Fassung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG), die entsprechende Durchführungsverordnung sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) zur Verfügung.

Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Heimaufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

 Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) ist die Heimaufsicht der Stadt Hamm verpflichtet, bei den Wohn- und Betreuungsangeboten im Stadtgebiet, die unter dieses Gesetz fallen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.

Die wesentlichen Inhalte der Regelprüfungen sind in einem Ergebnisbericht im Internetportal der zuständigen Behörde zu veröffentlichen. Der Ergebnisbericht bietet Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörige oder Interessierte einen ersten Einstieg, sich über die Einrichtung zu informierten. Darüber hinaus wird empfohlen, sich über die Homepage der Einrichtung weitere Informationen einzuholen oder sich vor Ort in der Einrichtung in persönlichen Gesprächen einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

Der Ergebnisbericht enthält Angaben zu den Kategorien Wohnqualität, hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung, Information und Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung, personelle Ausstattung, Pflege und Betreuung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt.

Die Ergebnisse der Regelprüfungen der Heimaufsicht finden Sie unten auf dieser Seite.

Zusätzlich zum Ergebnisbericht werden Prüfberichte erstellt. Der Bericht der letzten Regelprüfung ist in der Einrichtung an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen. Wenn Sie Nutzerin oder Nutzer sind oder dies beabsichtigen, können Sie oder von Ihnen beauftragte Personen sich diesen Prüfbericht in Kopie aushändigen lassen. Die Prüfberichte der letzten drei Jahre können in der Einrichtung einsehen werden. 

Ansprechpartnerinnen

Heimaufsicht

Frau Merschjohann

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6677
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

Heimaufsicht

N. N.

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6689
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

Heimaufsicht

Frau Fehst

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6693
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

Heimaufsicht

Frau Vollmer

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6617
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse

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Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fax: 02381 17-2954
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