Landtagswahl am 15. Mai 2022

Wer wird gewählt?
Mit der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landtages Nordrhein-Westfalen gewählt. Der Landtag hat (mindestens) 181 Abgeordnete, von denen 128 als Direktkandidaten in den Landtagswahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt werden. Aufgrund einer möglichen Aufstockung durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Zahl der Abgeordneten deutlich ansteigen.
Zur Landtagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen. Die „Erststimme“ ist für die Wahl einer Direktkandidatin bzw. eines Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landeslisten der Parteien bestimmt.
Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bzw. in Hamm hat und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Gut zu wissen

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Briefwahlumschlag wird in einen Briefkasten gesteckt
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