Europäische Rechtsvorgaben

Europa und Abfallwirtschaft

In der Europäischen Union (EU) sind inzwischen nahezu alle Umweltbereiche durch Gemeinschaftsrecht erfasst. So auch auf dem umfangreichen Gebiet der Abfallwirtschaft. Die Mitgliedstaaten müssen die von der EU erlassenen Rechtsvorgaben unter Beachtung vorgegebener Fristen in nationales Recht übernehmen. Im EU-Umweltrecht umfasst die Abfallentsorgung einen inzwischen breiten Raum an Rechtsakten. 

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