Die Verwaltung

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Diese wird durch den gewählten Rat und den Oberbürgermeister vertreten. Kommunale Selbstverwaltung unterscheidet sich daher von der parlamentarischen Arbeit im Bund und in den Ländern. In Bundes- oder Landtag stehen sich Regierungsmehrheit und Opposition gegenüber. Die Verantwortung trägt die Regierung.

In der Kommune wirken Rat und Verwaltung zusammen. Der Rat insgesamt hat jedoch ein Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung. Dem Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zur Seite stehen die Beigeordneten.