Finanzielle Förderung des ÖPNV in Hamm

Die Stadt Hamm ist als gesetzliche Aufgabenträgerin zuständig für Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadtgebiet. Nachfolgend werden gem. der EU-Verordnung 1270/2007 und 2016/2338 die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen veröffentlicht.

1. Direktvergabe der ÖPNV-Dienstleistungen

Zur Durchführung des ÖPNV im Stadtgebiet bedient sich die Stadt Hamm der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH) als eigenem kommunalem Verkehrsunternehmen.

Nachdem die in 2008 erfolgte Betrauung des VBH endete, erfolgte im Jahr 2017 der Beschluss zur Direktvergabe von öffentlichen Verkehrsdiensten an die VBH für weitere 10 Jahre.   

Die im Nahverkehrsplan der Stadt Hamm enthaltenen Anforderungen bilden den maßgeblichen Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung des VBH.

2. Förderprogramme für den ÖPNV in Hamm

Die Stadt fördert die Verkehrsunternehmen, die Leistungen im Hammer Stadtgebiet erbringen. Sie reicht zu diesem Zweck Landesmittel auf der Grundlage folgender Richtlinien und Programme weiter:

2.1 Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV nach §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (FöRi-ÖPNV)

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, einen attraktiven, fahrgast- und umweltfreundlichen ÖPNV zu fördern, der die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen gewährleistet und als positiver Standortfaktor zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. Folgende Förderschwerpunkte wurden festgelegt:

  • Einsatz moderner Fahrzeuge mit einem niedrigem Durchschnittsalter und hohen Standards;
  • Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung und Attraktivierung des ÖPNV;
  • Servicequalität,
  • Marketing- und Tarifmaßnahmen;
  • Verbesserung des Fahrplanangebot

2.2. Förderrichtlinie für die Erstattung von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr in der Stadt Hamm (Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 VO EG 1370/2007; FöRi-Ausbildungsverkehr)

Mit der Weitergabe der Landesfördermittel auf Basis der Richtlinie erfolgt ein Ausgleich der Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen, die diesen durch die vergünstigte Abgabe von Tickets im Schüler- und Ausbildungsverkehr entstehen

2.3 Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW

Die Förderung erfolgt aus Zuwendungen, die der Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe (ZRL) der Stadt Hamm nach § 11 (1) ÖPNVG NRW gewährt. Die Stadt Hamm leitet diese Mittel an die Verkehrsunternehmen für beantragte Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV weiter.

2.4. Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets (Richtlinien Sozialticket 2011)

Auf der Grundlage der o.g. Richtlinie des Landes gewährt die Stadt Hamm Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen. Diese Mittel werden zum Ausgleich der Mindereinnahmen gewährt, die den Unternehmen durch die vergünstigte Abgabe der Sozialtickets (MobilAbo Hamm) an die berechtigten Zuwendungsempfänger entstehen.

3. Übersicht der verausgabten Fördermittel in den Jahren 2017-2021

Für die Jahre 2017 - 2021 werden die in Pt. 2. erläuterten Aufwendungen der Stadt Hamm in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Verausgabte Fördermittel 2017-2021

I.ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW - Vorhaben gem. der Ziffern 3.1 - 3.5 der Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV (FöRi-ÖPNV)     742.700,96 €
a)Durchschnittsalter der Fahrzeuge (Ziff. 3.1 FöRi)     138.841,90 €
b)Qualitätsstandards der Fahrzeuge (Ziff. 3.2 FöRi)     134.928,03 €
c)Sonst. Investitionsmaßnahmen u. Servicequalität u. Marketing (Ziff. 3.3 und 3.4 FöRi)      32.000,00 €
d)Ausgleich für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Ziff. 3.5 FöRi)    436.931,03 €
II.Allgem. Vorschrift gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich nicht gedeckter Kosten im Ausbildungsverkehr (FöRi Ausbildungsverkehr)    641.090,38 €
III.Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinien Sozialticket 2011    550.034,51 €
IV.Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW        9.794,00 €
gesamt: 1.943.619,85 €
I.ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW - Vorhaben gem. der Ziffern 3.1 - 3.5 der Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV (FöRi-ÖPNV)     724.845,93 €
a)Durchschnittsalter der Fahrzeuge (Ziff. 3.1 FöRi)     151.817,73 €
b)Qualitätsstandards der Fahrzeuge (Ziff. 3.2 FöRi)     114.733,84 €
c)Sonst. Investitionsmaßnahmen u. Servicequalität u. Marketing (Ziff. 3.3 und 3.4 FöRi)      0,00 €
d)Ausgleich für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Ziff. 3.5 FöRi)    458.294,36 €
II.Allgem. Vorschrift gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich nicht gedeckter Kosten im Ausbildungsverkehr (FöRi Ausbildungsverkehr)    639.601,94 €
III.Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinien Sozialticket 2011    511.999,92 €
IV.Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW        69.709,00 €
gesamt: 1.946.156,79 €
I.ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW - Vorhaben gem. der Ziffern 3.1 - 3.5 der Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV (FöRi-ÖPNV)709.548,47 €
a)Durchschnittsalter der Fahrzeugen (Ziff. 3.1 FöRi)232.185,31 €
b)Qualitätsstandards der Fahrzeuge (Ziff. 3.2 FöRi)119.488,07 €
c)Sonst. Investitionsmaßnahmen u. Servicequalität u. Marketing (Ziff. 3.3 u. 3.4 FöRi) 0,00 €
d)Ausgleich für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Ziff. 3.5 FöRi)

gemäß Beschluss des Rates zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH  

357.875,09 €
II.Allgem. Vorschrift gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich nicht gedeckter Kosten im Ausbildungsverkehr (FöRi Ausbildungsverkehr)639.720,90 €
III.Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinien Sozialticket 2011468.577,02 €
IV.Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW69.405,00 €
 gesamt:1.887.251,39 €
I.ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW - Vorhaben gem. der Ziffern 3.1 - 3.5 der Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV (FöRi-ÖPNV)695.232,12 €
a)Durchschnittsalter der Fahrzeugen (Ziff. 3.1 FöRi)111.006,74 €
b)Qualitätsstandards der Fahrzeuge (Ziff. 3.2 FöRi)115.642,91 €
c)Sonst. Investitionsmaßnahmen u. Servicequalität u. Marketing (Ziff. 3.3 u. 3.4 FöRi)   144.800,00 €
d)Ausgleich für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Ziff. 3.5 FöRi) gemäß Beschluss des Rates zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH 323.782,47 €
I.ICovid-Billigkeitsmittel840.060,03 €
II.Allgem. Vorschrift gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich nicht gedeckter Kosten im Ausbildungsverkehr (FöRi Ausbildungsverkehr)639.720,90 €
II.IMittel für den Einsatz zusätzlicher Busse im Schülerverkehr im Rahmen der Covid-19-Pandemie42.168,09 €
III.Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinien Sozialticket 2011411.963,90 €
IV.Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW297.768,00 €
 gesamt:2.926.913,04 €

 
I.ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW - Vorhaben gem. der Ziffern 3.1 - 3.5 der Förderrichtlinie der Stadt Hamm zur Gewährung von Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen des ÖPNV (FöRi-ÖPNV)719.470,85 €
a)Durchschnittsalter der Fahrzeugen (Ziff. 3.1 FöRi)53.254,94 €
b)Qualitätsstandards der Fahrzeuge (Ziff. 3.2 FöRi)102.032,68 €
c)Sonst. Investitionsmaßnahmen u. Servicequalität u. Marketing (Ziff. 3.3 u. 3.4 FöRi)  70.000,00 €
d)Ausgleich für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Ziff. 3.5 FöRi) gemäß Beschluss des Rates zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH 494.183,23 €
I.ICovid-Billigkeitsmittel2.629.264,38 €
II.Allgem. Vorschrift gem. Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für den Ausgleich nicht gedeckter Kosten im Ausbildungsverkehr (FöRi Ausbildungsverkehr)638.954,28 €
II.IMittel für den Einsatz zusätzlicher Busse im Schülerverkehr im Rahmen der Covid-19-Pandemie92.697,38 €
III.Kostenerstattung im Rahmen der Richtlinien Sozialticket 2011441.556,56 €
IV.Förderung des kommunalen ÖPNV aus Mitteln des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW203.243,00 €
 gesamt:4.725.186,45 €

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