Kleinkläranlagen

In den Außenbereichen der Stadt Hamm, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist oder gebaut werden kann, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Abwassers von den Grundstückeigentümern Kleinkläranlagen betrieben werden.

In Kleinkläranlagen (KKA) wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer KKA benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt sind.

Für die Einleitung des gereinigten häuslichen Abwassers in ein Gewässer ist eine Genehmigung erforderlich.

Kontakt

Untere Wasserbehörde

Frau Brangenberg

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7164
Fax: 02381 17-2931
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Untere Wasserbehörde

Herr Köckler

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7166
Fax: 02381 17-107166
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