Selbstgenutztes Wohneigentum

Immobilieneigentum schützt vor Altersarmut und schafft zusätzlichen Wohnraum. Daher unterstützt die Landesregierung die Förderung von privatem Eigentum über die öffentliche Wohnraumförderung. Das sorgt für eine weitere Entspannung auf dem Wohnungsmarkt.

Eine sog. Chancenprüfung wird ausdrücklich empfohlen, um die vielfältigen Voraussetzungen vor einer Antragsstellung bereits im Vorfeld zu prüfen. Zur Beratung über eine eventuelle Terminvereinbarung zur Abgabe von Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, diese beraten Sie gerne.

Kontakt

Stadtplanungsamt

Herr Berger

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8021
Fax: 02381 17-2962
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A1.035 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)