Rangierbahnhof

Die Deutsche Bahn plant die Stilllegung weiter Teile des Hammer Rangierbahnhofs. Betroffen sind nicht nur die derzeit brachliegenden Flächen, sondern auch die Verlagerung vorhandener Funktionen an andere Standorte. Grund sind erhebliche Unterhaltungsinvestitionen, die alsbald insbesondere für den Austausch der Schwellen erforderlich wären.

Vor diesem Hintergrund ist parallel zu den durchzuführenden eisenbahnrechtlichen Verfahren für den Rückbau der Schieneninfrastruktur und zu den Baumaßnahmen  selber  über geeignete Nachnutzungen nachzudenken. Dabei hat der Rangierbahnhof mit seiner innerstädtischen Lage eine gute Standortqualität sowohl zum Beispiel für eine Wohnnutzung als auch für gewerbliche Nutzungen in Nachbarschaft zu den vorhandenen Industrie- und Gewerbebetrieben.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen und durchzuführenden Planungen ist die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG) betraut. In enger Begleitung mit der Stadtverwaltung und den zuständigen Behörden und Institutionen wird sie den für die Nutzung erforderlichen Prozess steuern und Nutzungsmöglichkeiten und –ziele bewerten sowie die möglichen Lösungswege hierfür aufzeigen.

Die eisenbahnrechtlichen Verfahren und die Rückbaumaßnahmen des Rangierbahnhofs werden längere Zeit in Anspruch nehmen. Die von der BEG NRW durchgeführten planerischen Schritte für die Nachnutzung mit der Beteiligung zuständiger Fachbehörden, von Bürgerbeteiligungen und der Entwicklung einer planerischen Konzeption werden entsprechend einen größeren Zeitrauraum beanspruchen. Zur Zeit laufen dafür in Zusammenarbeit die Vorbereitungen bei der BEG und der Stadtverwaltung.

An dieser Stelle möchte das Stadtplanungsamt auch in Zukunft über den Fortgang der Planung und wesentlicher Planungs- und Verfahrensschritte berichten.

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