Wasser

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss ..." (Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie)

Ohne ausreichendes und sauberes Wasser ist Leben nicht möglich. Gewässer versorgen uns zum Beispiel mit Trinkwasser oder mit Wasser für die industrielle Nutzung. Sie bieten Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere und tragen damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Daher ist es notwendig, den Schutz und die Nutzung der Gewässer so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Dabei ist es erforderlich, private wie auch gewerbliche Gewässernutzer mit einzubinden. D. h. beispielsweise die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, eine geregelte Abwasserreinigung sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu erhalten oder, soweit erforderlich, wieder herzustellen.

Im Bereich der Stadt Hamm ist die Untere Wasserbehörde grundsätzlich für die Genehmigung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern zuständig, ausgenommen sind die Lippe und der Datteln-Hamm-Kanal.

Die Unterhaltung der Hammer Gewässer liegt bei der Stadt Hamm. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist es unsere Aufgabe, in den Gewässern einen guten ökologischen Zustand zu erhalten bzw. diesen zu erreichen.

Kontakt

Untere Wasserbehörde

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7101
Fax: 02381 17-2931
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