Hamm in der Region

Die Stadt Hamm ist rechtlich und planerisch eingebunden in übergeordnete Planungen wie z.B. der Landesplanung oder der Regionalplanung, ist aber auch Teil regionaler oder städteübergreifender Initiativen wie z.B. dem Einzelhandelskonzept, das über Hamm hinaus Entwicklungen regelt. Diese überörtlichen Planungen finden Sie unter dem Stichwort "Hamm in der Region".

Grafik aus der Landesplanung
© Staatskanzlei NRW 2015

Landesplanung

Die Landesplanung koordiniert für ganz Nordrhein-Westfalen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Landesgebietes. Die Vorgaben sind auch für die Entwicklungen in der Stadt Hamm verbindlich.

Ausschnitt Regionalplan
© Bezirksregierung Arnsberg

Regionalplanung

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) legt für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung fest. Die Festlegungen des Regionalplans sind damit auch planerischer Rahmen für die kommunale Bauleitplanung, insbesondere für den Flächennutzungsplan.

Ausschnitt aus einer Karte vom Regionales Einzelhandelskonzept
© Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) 2. Fortschreibung, Dortmund, Lünen 2013

Regionales Einzelhandelskonzept

Zur Schaffung eines übergreifenden Konzeptes zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung haben sich im östlichen Ruhrgebiet und den benachbarten Bereichen 24 Städte und Gemeinden, der Einzelhandelsverband, 5 Industrie- und Handelskammern, 3 Kreise und 2 Bezirksregierungen zusammengefunden und gemeinsam mit einem Gutachter ein übergreifendes Konzept, das REHK zur Regelung der Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Ziel des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein abgestimmtes Vorgehen in der Region zur Vermeidung eines übergroßen Angebotes an großflächigen Einzelhandelsbetrieben. 

Grafik vom regionalen Wohnungsmarktbeobachtung
© AG Wohnungsmarkt Ruhr, Essen 2012

Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr

Die elf kreisfreien Städte der Metropole Ruhr haben sich zur Intensivierung der regionalen Kooperation als Städteregion Ruhr zusammengefunden. Ein wichtiges Handlungsfeld der Städte in diesem Zusammenhang ist der Masterplan Ruhr. Angestoßen durch den Prozess Masterplan Ruhr wurde 2007 die Arbeitsgemeinschaft Regionale Wohnungsmarktbeobachtung der Städteregion Ruhr ins Leben gerufen.

Kontakt

Gesamtstädtische Planung und Stadtteilentwicklung

Frau Mentz

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4156

E-Mail-Adresse

A2.004 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)