Kontenklärung

Allgemeines

Die meisten Versicherten möchten vor Ihrem Rentenantrag wissen, mit welchem Rentenbetrag sie zukünftig rechnen können. Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren hat sich die Rentenhöhe immer wieder geändert, sei es durch Kürzungen bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten oder durch einen höhere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.

Bevor eine Rente durch den Rententräger berechnet werden kann, muss das jeweilige Versicherungskonto vollständig geklärt sein. Wegen der vielen Rechtsänderungen können auch früher bereits geklärte Versicherungskonten einer erneuten Aufbereitung bedürfen. Beispielhaft sei hier die bessere Bewertung einer nachgewiesenen Berufsausbildungszeit genannt.

Folgende Arten von Kontenklärung kommen infrage:

  • Allgemeine Kontenklärung (Vervollständigung und Aufbereitung des Rentenversicherungskontos)
  • Klärung des Rentenversicherungskontos im Rahmen eines Versorgungsausgleiches bei Scheidung
  • Klärung des Rentenversicherungskontos zwecks Anerkennung der Versicherungszeiten in Aussiedlungsgebieten (z. B. Polen, frühere UdSSR)
  • Anträge auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Kinderberücksichtigungszeiten

Weitere Informationen

Hinweise zur Terminarbeit

Aufgrund personeller Engpässe sind unsere Terminvorlaufzeiten in unserer Antragsannahme leider auf mehrere Wochen angestiegen.

Das Team der Versicherungsabteilung bittet hier um Verständnis !

Rentenberatungen werden bis auf Weiteres nur direkt von der Deutschen Rentenversicherung angeboten, Kontakt unter 0800 1000 480 11 .

Download

Kontakt

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6020
Fax: 02381 17-106033
E-Mail-Adresse
Internet