Luftreinhalteplanung

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird mit Hilfe der Maßnahmenplanung zum Luftreinhalteplan Münsterstraße seit März 2018 nicht mehr überschritten

Die Luftreinhalteplanung wird zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt. Im Folgenden werden die gegenwärtige Situation, der Anlass und die weiteren Maßnahmen beschrieben. Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg. Dort können Sie auch eine Kopie des Luftreinhalteplans herunterladen.

Vor Erarbeitung des Luftreinhalteplans wurde die Luftsituation vom Landesamt für Natur-, Umwelt-, und Verbraucherschutz (LANUV) in ganz NRW überprüft. Dazu wurden die ersten Messungen an Brennpunkten im Jahr 1991 durchgeführt. Es wurden keine Überschreitungen festgestellt. Auch weitere Messungen in Bockum-Hövel in 2004 haben keine Grenzwertüberschreitungen bei den Hintergrundbelastungen (Emmission) ergeben. Zur Ergänzung dieser Messungen wurde in den Jahren 2005/06 die Aufstellung eines Messcontainers zur Immissionsmessung von Seiten der Stadt (Ratsresolution zur Feinstaubmessung) beim MUNLV beantragt. Da an dem vorgesehen Standort kein Container aufgestellt werden konnte und keine Annahmen zu Feinstaub vorlagen, entschied man sich für einen Passivsammler zur Messung von Stickstoffdioxid (NO2). Erläuterung gem. LANUV NRW: "Stickstoffdioxid ist ein Gas. Es entsteht hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen. Es wird  tief in die Lunge eingeatmet. In unserem Körper kann das Reizgas Stickstoffdioxid in den Atemwege aber auch im Herz-Kreislaufsystem Krankheiten verursachen".

Landesweit betrachtet wurde der für Stickstoffdioxid vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm an 32 Messstellen überschritten. Auch an der Münsterstrasse in Hamm traf dies zu. Folglich hat die Bezirksregierung Arnsberg im Jahre 2012 einen Luftreinhalteplan für Hamm aufstellen müssen. Dieser Plan beinhaltete unterschiedliche Maßnahmen zur Senkung des Grenzwertes.  Dabei sollte die Belastung mit Stickstoffdioxid eingedämmt werden, indem die Kreuzung Münsterstraße / Heessener Straße / Bockumer Weg und somit auch die Münsterstraße verkehrlich entlastet wurde. Für den verbleibenden Verkehr sollte der Verkehrsfluss durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen erhöht werden.

Die Maßnahmen haben gegriffen, so dass der Grenzwert  inzwischen sicher eingehalten wird. Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans ist der Wert von 47 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahre 2007 auf 37 Mikrogramm im Jahre 2018 gesunken. Eventuelle Fahrverbote müssen daher nicht angeordnet werden.

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