Aktuelle Schwerpunkte der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

Am Mittwoch, 02.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Heessen, Uedinghoffstraße
  • Uentrop, Uentroper Dorfstraße

Am Donnerstag, 03.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Herringen, Lange Straße
  • Bockum-Hövel, Körnerstraße

Am Freitag, 04.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Uentrop, Marker Dorfstraße
  • Rhynern, Opsener Straße

Am Samstag, 05.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Unnaer Straße

Am Montag, 07.07.2025, 
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Mitte, Marker Allee
  • Uentrop, Kirchweg

Am Dienstag, 08.07.2025, 
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Bockum-Hövel, Großer Sandweg
  • Herringen, Lange Straße

Am Mittwoch, 09.07.2025, 
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Rhynern, Heideweg
  • Uentrop, Sundernstraße

Am Donnerstag, 10.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Heessen, Frielicker Weg
  • Bockum-Hövel, Blücherstraße

Am Freitag, 11.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Uentrop, Lippestraße
  • Rhynern, An der Lohschule

Am Samstag, 12.07.2025,
werden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen in folgenden Stadtbezirken/Straßen durchgeführt:

  • Herringen, Herringer Weg

Die Stadt Hamm weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den angegebenen Standorten nur um einen Schwerpunkt der Maßnahmen handelt. Auch auf weiteren Straßen, Sonn- und Feiertags sowie zur Nachtzeit muss im gesamten Stadtgebiet mit Geschwindigkeitsmessungen gerechnet werden. Darüber hinaus können die angegebenen Standorte nur überwacht werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel die Parksituation oder die Witterungsverhältnisse) es zulassen, die Überwachungsgeräte aufzubauen.