Probleme am Gartenzaun

Probleme am Gartenzaun können ärgerlich sein. Hilfreich ist hier unter anderem das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW). Dort gibt es Antworten auf verschiedene Fragen zu Rechten und Pflichten am Gartenzaun. Hier sind z.B. folgende Dinge geregelt:

  • Abstände von Bäumen, Sträuchern (§ 41 NachbG NRW) und Hecken (§ 42 NachbG NRW) von der Grundstücksgrenze.
  • Die Verpflichtung, auf Verlangen des Nachbarn sein Grundstück durch eine Hecke, Mauer oder einen Zaun einzufrieden (§ 32 NachbG NRW).

Die Justiz NRW bietet ebenfalls weitere Informationen zu Rechten und Pflichten an der Gartengrenze an. Diese sind auf der Internetseite als Fragenkatalog einsehbar oder können heruntergeladen werden. Hierrunter fallen z.B. Laub, Pflanzabständen, Bodenerhöhungen oder Einfriedung. Diese sind in den Links enthalten.

Wichtige Regelungen finden sich auch im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hier ist z.B. festgesetzt, ob überhängende Äste oder Wurzeln von Pflanzen vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück entfernt werden dürfen (§ 910 BGB)

Lassen sich Probleme am Gartenzaun alleine nicht lösen, sollten zuerst Schiedspersonen eingesetzt werden. Hier finden Sie den Link zu den zuständigen Schiedspersonen in Hamm.