Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene für die im GG verankerte Gleichstellung ein, deckt bestehende Nachteile auf und entwickelt Lösungsvorschläge und Maßnahmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männer in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu fördern. Es handelt sich dabei, um die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.

Aufgabenschwerpunkte

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Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen ihrer externen Arbeit auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin. Die Aktionen der Gleichstellungsbeauftragten ist darauf gerichtet, Diskriminierung von Frauen abzubauen und Frauen bei ihrem Bemühen um gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu unterstützen.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört insbesondere:

  • die beratende Funktion im Themenfeld Gleichstellung in verschiedenen Gremien in Hamm
     
  • der Aufbau von örtlichen Netzwerken und die Zusammenarbeit mit Verbänden, Gewerkschaften, Politik, Frauengruppen und Institutionen - die regionale und überregionale Zusammenarbeit und Vernetzung mit Gleichstellungsbeauftragten
     
  • die Organisation und Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen, wie Vorträgen und Ausstellungen, Fortbildungen und Fachtagungen, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken
     
  • die Unterstützung für Frauen in persönlichen Problemlagen und Vermittlung von spezifischen Hilfs- und Beratungsangeboten z.B. zum Thema Gewalt
     
  • die Geschäftsführung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt Hamm
     
  • Erstellung von Broschüren, Faltblättern, Öffentlichkeitsarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die die Frauen einer Dienststelle betreffen. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes sowie bei anderen Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Gleichstellungsbeauftragten

  • sind Ansprechspartnerinnen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Fragen der Gleichstellung und Frauenförderung
     
  • wirken mit an der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans
     
  • setzen sich für eine tatsächliche Umsetzung des Frauenförderplans in allen Personalangelegenheiten
     
  • initiieren und erarbeiten nachhaltige Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit in Zusammenarbeit mit den Diensten/Ämtern und städtischen Institutionen
     
  • bieten Unterstützung bei Fragen, Beschwerden und Anregungen zu gleichstellungsrelevanten Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schutz vor sexueller Belästigung etc.

Kontakt

Gleichstellungsstelle

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-3009
E-Mail-Adresse
Internet