Häusliche Pflege

Die Pflegekassen prüfen auf Antrag der Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt ist. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, ordnet der MDK die pflegebedürftige Person einem der fünf Pflegegrade zu.


Soll die Pflege ambulant in der Häuslichkeit vollzogen werden, kann dies durch eine Pflegeperson aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen geschehen. In diesem Fall steht dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld zu, welches in der Höhe abhängig vom Pflegegrad ist. Über das Pflegegeld kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Sie ist nicht verpflichtet das Pflegegeld an die Pflegeperson zu zahlen.

Eine weitere Möglichkeit der häuslichen Pflege, ist die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Wird die Pflege nicht von einer privaten Pflegeperson sondern von einem professionellen Dienst durchgeführt, leistet die Pflegekasse so genannte Pflegesachleistungen. Diese werden von dem ambulanten Dienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wenn die Hilfe von Pflegepersonen durch professionelle Pflegekräfte ergänzt wird, ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich.

Neben den ambulanten Leistungen der Pflegekassen werden Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt oder finanzielle Unterstützung gewährt, sofern diese technischen Hilfsmittel der Erleichterung der häuslichen Pflege sowie einer möglichst weitgehenden selbständigen Lebensführung dienen.

Ergänzt wird die häusliche Pflege durch die Möglichkeit den Entlastungsbetrag zu nutzen und durch das Angebot teilstationärer Dienstleistungen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen  für Ihre Fragen und  eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern  zur Verfügung.

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Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung

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Jürgen-Graef-Allee 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8107
Fax: 02381 17-108107
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