Der betreute Fahrdienst ermöglicht besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben. Berechtigt zur Teilnahme sind zunächst alle schwerbehinderten Personen mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis (außergewöhnliche Gehbehinderung), die ihren ständigen Hauptwohnsitz in der Stadt Hamm haben. Darüber hinaus sind auch Personen berechtigt, die anhand eines ärztlichen Attestes nachweisen, dass ihnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist und die die geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht übersteigen. Im vergangenen Jahr hat der ASB 2.900 Fahrten als Einzelfahrten innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hamm sowie ca. 400 Einzelfahrten mit Tragehilfe geleistet.
Soziales