Bewohnerparken

Rund um die Hammer City finden sich zahlreiche attraktive Wohngebiete. Da im Zentrum jedoch nicht für jede Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage vorhanden ist, wurden in vielen Straßen Bewohnerparkregelungen eingeführt.
Die Anwohner haben mit ihrem Parkausweis die Möglichkeit, in gekennzeichneten Zonen von der Bedienpflicht ausgenommen zu werden. Sie brauchen also weder einen Parkschein ziehen, noch müssen sie die Parkscheibe bedienen.

Bewohnerparkausweise werden nur im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ oder Krades ausgestellt. Der Fahrzeughalter muss mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in dem Gebiet gemeldet sein. Das Fahrzeug muss auf den Namen eines Haushaltsmitgliedes zugelassen sein. Es besteht die Möglichkeit, auf einen Parkausweis mehrere Kennzeichen einzutragen. Für Firmenfahrzeuge muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorliegen.

Ab Januar 2017 kann pro Haushalt mehr als nur ein einziger Parkausweis ausgegeben werden. Die bislang gültige Haushaltsbindung wird aufgehoben und jedem  Bewohner mit PKW ermöglicht, einen eigenen Ausweis zu erwerben. Auch Nutzer des Carsharing können Bewohnerparkausweise erwerben, um das geliehene Fahrzeug wohnungsnah abzustellen.

Bewohnerparkausweise erhalten Sie gegen Vorlage der o.g. Dokumente und gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr bei den Bürgerämtern der Bezirke.

Besucherkarten für die Hammer Bewohnerparkzonen:

Seit dem 1. August 2012 können Hammer Bürger Besucherparkkarten erwerben. Wer in einem Bewohnerparkbereich wohnt und häufig Besuch empfängt, kann für seine Lieben jetzt Besucherparkkarten bei den Bürgerämtern kaufen. Genauere Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Hinweis: Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sowie den Erwerb der Beuscherparkkarten wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgeramt.

Kontakt

Parkraumkonzepte

Verkehrsplanung

Herr Schlothane

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4109

E-Mail-Adresse

Beantragung Bewohnerparkausweis

Bürgeramt Mitte

Herr Eggenstein

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-9145
Fax: 02381 17-2990
E-Mail-Adresse