Versickerungsfähiges Pflaster

Was ist zu beachten?

  • Versickerungsfähiges Pflaster (Abflussbeiwert kleiner gleich 0,5), wie z. B. Rasengittersteine, Ökopflaster, wassergebundene Wegedecke und Rasenfugensteine wählen
  • Der Unterbau muss ebenfalls versickerungsfähig sein   Schotter (2/45 Körnung) kein Null- oder Feinkorn
  • Verfugen mit Fugenmaterial der Korngröße >1 mm
  • Entwässerungsrinnen sind weiterhin vorzusehen   Starkregenereignisse
  • Nachweis beim Amt für Finanzen und Controlling   Kaufbeleg des Pflasters und Untergrundes, Herstellernachweis des Pflasters und Lichtbild der befestigten Fläche

Außerdem wichtig

Es darf kein Streusalz oder chemisches Auftaumittel verwendet werden.

Nicht zu empfehlen ist versickerungsfähiges Pflaster bei nicht wasserdurchlässigen Böden (ab kf=10-7) oder zu hohem Grundwasserstand (mindestens 1 m Flurabstand erforderlich). Die Versickerung findet dann nur oberflächlich statt und führt ggf. zu Frostschäden und/oder Grünspan.

Linktipp

Amt für Finanzen und Steuern

Kontakt

Bautechnisches Bürgeramt

Herr Groß

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4331
Fax: 02381 17-104331
E-Mail-Adresse
Internet

A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Steigüber

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4334
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse
Internet

A0.004 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)