Grundstücksentwässerung privat genutzter Grundstücke

Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Hamm stehen, neben den Grundleitungen auf den Grundstücken, auch die Anschlüsse bis zum öffentlichen Kanal im privaten Eigentum. Für den Zustand dieser Abwasserleitungen sind die Grundstückseigentümer/-innen verantwortlich.

Für alle privat genutzten Grundstücke gilt, dass der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Benutzung derselben oder die wesentliche Änderung nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig ist!

Folgende Punkte sind zu beachten

Die Anschlussarbeiten an den öffentlichen Abwasserkanal sind durch eine von der Stadt Hamm zugelassene Baufirma auszuführen. Die Aufstellung der zugelassenen Firmen steht unten auf dieser Seite zum Download bereit. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.

Die Kosten für die Arbeiten sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Hamm beteiligt sich nicht an den Kosten.

Beachten Sie, dass bei der Prüfung der Genehmigung evtl. vorhandene Versorgungsleitungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechenden Versorgungsträger.

Gebühren
Die Kosten für die Prüfung und Genehmigung betragen 100 €.

Benötigte Unterlagen
Der Entwässerungsantrag ist mit dem Formblatt Antrag Entwässerung schriftlich bei der Stadt Hamm, Bautechnisches Bürgeramt zu stellen und steht für Sie unten auf dieser Seite ebenso wie die Firmenliste für Aufbrüche im Straßenraum zum Download bereit.

Dem Antrag fügen Sie bitte die im Formular aufgeführten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei.

Falls auch die Anforderungen und Grenzwerte nach dem Wasserrecht einzuhalten sind, ist eine zusätzliche Genehmigung beim Umweltamt zu beantragen.

Die Stadt Hamm erteilt in Absprache mit dem Lippeverband die entsprechende Genehmigung.

Downloads

Kontakt

Bautechnisches Bürgeramt

Herr Groß

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4331
Fax: 02381 17-104331
E-Mail-Adresse
Internet

A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Bautechnisches Bürgeramt

Frau Steigüber

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4334
Fax: 02381 17-2958
E-Mail-Adresse
Internet

A0.004 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)