Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, öffentliche und private Grünflächen oder Verkehrsflächen.
Bebauungsplan
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Dabei wird unterschieden zwischen dem
- vorbereitenden Bauleitplan (dem Flächennutzungsplan FNP) und dem
- verbindlichen Bauleitplan (dem Bebauungsplan).
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Stadtgebiets erforderlich ist.
Ein Bebauungsplan wird für einen räumlich genau abgegrenzten Teilbereich des Stadtgebietes aufgestellt. Er enthält detaillierte Angaben unter anderem über die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe) und Maß (z.B. Höhe der Gebäude, Geschossigkeit) der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen Verkehrsflächen. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und enthält somit für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer rechtsverbindliche Festsetzungen, er dient als Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in mehreren Verfahrensschritten. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im Zuge dieses Verfahrens erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden. Während dieser Beteiligungen können Anregungen in einer entsprechenden Frist vorgetragen werden. Es sind zwei Arten von Bürgerbeteiligungen - die sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung oder Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung und die öffentliche Auslegung - vorgeschrieben.
Sie können sich auf diesen Seiten über die Inhalte eines Bebauungsplans, den Ablauf eines Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan, laufende Beteiligungsverfahren, über rechtskräftige bzw. sich in Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie über den übergeordneten Flächennutzungsplan informieren.
Zuständigkeiten
Abteilungsleiter Verbindliche Bauleitplanung
Herr Dersen
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
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Sachgebietsleiter Mitte, Heessen, Bockum-Hövel
Herr Conrad
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Sachgebietsleiter Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen
Herr Menke
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
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Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen / Bauberatung
Frau Witt
Gustav-Heinemann-Straße
10
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Informationen zu rechtskräftigen Bebauungsplänen / Bauberatung
Frau Kara
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Stadtplanungsamt
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