Inklusion - Das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde für den Bereich „Schule“ mit dem Beschluss des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Oktober 2013 umgesetzt.
Zukünftig sollen die Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet und erzogen werden. Der Begriffswechsel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler nicht nur am normalen Schulalltag teilhaben können, sondern die Schule gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen – auch derer mit Behinderungen – gerecht wird.
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