Integrationshilfe - Was ist ein Integrationshelfer?
Ein Integrationshelfer ist eine langfristig eingesetzte Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Er unterstützt Kinder mit wesentlichen Behinderungen (körperlich, geistig oder seelisch), die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden.
Art und Inhalt der Leistung:
Die Leistungserbringung erfolgt während und außerhalb des Unterrichts in der Schule, sowie bei darüberhinausgehenden schulischen Veranstaltungen wie z. B. Klassenfahrten, Wandertagen, (freiwilligen) Arbeitsgemeinschaften oder im Offenen Ganztag.
Die Schulbegleitung unterstützt auch die Arbeit der Lehrkräfte und ermöglicht so die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schulbesuch der leistungsberechtigten Schüler*innen. Sie beteiligt sich an allen dazu erforderlichen Teamprozessen.
Die Schulbegleitung ersetzt dabei nicht den pädagogischen Kernbereich der Schule.
Im Offenen Ganztag unterstützt sie die Teilhabe an den dort vorgehaltenen Angeboten.
Die Schulbegleitung übernimmt individuell zugeschnittene grundpflegerische, pädagogisch-assistierende und betreuende Tätigkeiten. Behandlungspflegerische Tätigkeiten werden in diesem Rahmen nicht erbracht.
Das Aufgabenspektrum der Schulbegleitung umfasst insbesondere:
- Unterstützung bei der Selbstversorgung und den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
z. B. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, bei der Körperpflege und Körperhygiene, bei den Toilettengängen und Übernahme anderer grundpflegerischer Leistungen. Unterstützung bei der Umsetzung therapeutisch empfohlener Maßnahmen. - Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags
z. B. Unterstützung zur Bewältigung des Schulwegs, während des gesamten Schulalltages im Schulgebäude und auch außerhalb des Schulgebäudes für Schulveranstaltungen. - Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags
z. B. Unterstützung bei der Einrichtung und Organisation des Arbeitsplatzes, bei der Vorbereitung auf die folgende Unterrichtsstunde, das Anreichen von Unterrichtsmaterial oder sonstige notwendige Assistenzleistungen während des Unterrichts. - Unterstützung im Unterricht
z. B. Strukturierungshilfen, Unterstützung bei der Konzentration auf den Unterricht und auf die gestellten Aufgaben, Impulsgebung und Aufmerksamkeitslenkung. Begleitung und individuelle Betreuung bei erforderlichen Ruhepausen außerhalb des Klassenverbands. Assistenz bei der Umsetzung einzelner im Unterricht geforderter Aufgabenstellungen. - Unterstützung bei der Kommunikation
z. B. Unterstützung beim Erlernen und beim Umgang mit nonverbalen Kommunikationssystemen, aber auch Unterstützung bei der verbalen Kommunikation, Unterstützung als Gebärdendolmetscher. - Unterstützung im psychosozialen Bereich
z. B. Unterstützung zur sozialen Integration in die schulische Gemeinschaft, bei der Kommunikation im Klassenverband, bei dem Aufbau und bei der Pflege sozialer Kontakte mit anderen Schülern*innen, Unterstützung in Krisensituationen und im Umgang mit zwanghaften Handlungen, deeskalierende Einwirkung bei herausforderndem Verhalten. - Weitere unterstützende Aufgaben
z. B. für den Schulbesuch relevanter Informationsaustausch an der Schnittstelle zum Erziehungsberechtigten, zum Lehrpersonal, zu wichtigen Bezugspersonen oder zu Therapieangeboten.
Die Schulbegleitung schließt auch Leistungen zur Unterstützung der Teilhabe am Offenen Ganztag ein. Dies sind Angebote, die im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden, an den stundenplanmäßigen Unterricht anknüpfen und in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld durchgeführt werden.
Die Schulbegleitung ist eine individuelle Leistung.
Sie kann jedoch auch so ausgestaltet werden, dass sie für mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht wird. Dies muss unter Beachtung des § 104 SGB IX zumutbar sein. Handlungsleitende Voraussetzung für mögliche Varianten der gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen ist die Beachtung des individuellen Rechtsanspruchs der Schüler*innen im Rahmen der Eingliederungshilfe und der damit verbundene Anspruch auf eine individuelle Bedarfsdeckung.
Die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen soll mit den Akteuren vor Ort, Schüler*innen, Träger der Eingliederungshilfe, Schulen, Schulträger, Leistungserbringer und Eltern zusammen entwickelt werden.
Gut zu wissen
Dem Antrag der Eltern sollte eine Stellungnahme der Schule auf offiziellem Briefbogen mit Unterschrift der Schulleitung beigefügt sein, aus der hervorgeht, ob sich die Schule in der Lage sieht, dieses Kind entsprechend zu fördern.
Anschließend erfolgt eine Begutachtung des Kindes durch das Gesundheitsamt der Stadt Hamm.
Je nach Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel zunächst eine Förderung für 1 Schuljahr bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag zu stellen, dem ein Zwischenbericht der Schule und des Integrationshelfers beizufügen ist.
Die Bewilligung erfolgt durch das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege der Stadt Hamm.
Sofern es sich bei der bestehenden Erkrankung um eine rein seelische Beeinträchtigung handelt, übernimmt das Jugendamt der Stadt Hamm die Kosten für den Integrationshelfer.
In allen anderen Fällen, bei denen eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung bzw. Mehrfachbehinderung vorliegt, werden die Kosten, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern, vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege getragen.
Weitere Informationen entehmen Sie bitte dem Merkblatt ...
Zuständigkeiten
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Hej - L
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Rj - Z
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Linktipps
Downloads
- Merkblatt Integrationshilfe (DOCX, 24.9 KB)
- Antragsvordruck Integrationshilfe (PDF, 316 KB)
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