Sozialhilfe außerhalb der Einrichtungen

§ 1 Satz 1 SGB XII:
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Die Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.

Die Sozialhilfe umfasst

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • eventuell bestehende Mehrbedarfe
    (z.B. bei Schwangerschaft und für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für allein erziehende Personen)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Beihilfen für folgende einmalige Bedarfe:
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
    • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt

In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Gut zu wissen

Ein Anspruch auf Sozialhilfe kann gegeben sein, wenn man

  • vorübergehend, aber länger als 6 Monate, aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig ist.
    Diese Erwerbsunfähigkeit muss durch ein entsprechendes Gutachten des Rententrägers, der Agentur für Arbeit oder des städtischen Gesundheitsamtes bestätigt sein.
    und
  • keine Haushaltsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen besteht
    und
  • die Altergrenze für die Regelaltersrente gem. § 41 Abs. 2 SGB XII nocht nicht erreicht hat.
    (Wenn die Altersgrenze erreicht wurde, besteht evtl. ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter.)


 Sollten vorrangige Ansprüche (z.B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld, Unterhalt) bestehen, müssen diese zunächst ausgeschöpft werden, da die Hilfe zum Lebensunterhalt eine nachrangige Leistung darstellt.
Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine Rolle; so dürfen beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden.

Damit ein Anspruch geprüft und bearbeitet werden kann, werden z.B. benötigt:

  • Personalausweis bzw. bei ausländischen Menschen ein Reisepass
  • Nachweise über alle Einkünfte, z.B.:
    •  Renten (auch aus dem Ausland)
    •  Pensionen
    •  Wohngeld
    •  Erwerbseinkommen
    •  Unterhalt
    •  Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
    •  Miet- und Pachteinnahmen
  •  Nachweise über Miete und Heizkosten
  •  Nachweise über private Versicherungen
  •  Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  •  Nachweise über Vermögen, z.B.:
    • Haus- und Grundvermögen
    • Kraftfahrzeuge
    • Bargeld, Wertpapier, Kontoguthaben, Versicherungsrückkaufswerte

Welche Unterlagen und Nachweise in der persönlichen Situation erforderlich
sind, sollte jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit
den zuständigen Mitarbeitern/innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege abgeklärt werden.

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Informationen

Zuständigkeiten

Sachgebietsleiter

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Herr Beilenhoff

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6684
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

A - Di

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Nycz

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6683
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.16 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Dj - Ha

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Störmer

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6682
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.11 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Hb - Ma

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Herr Kaßner

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6686
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Mb - Ro

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Ohlmeier

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6687
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Rp - Z

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Surma

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6688
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

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