Allgemeine Informationen zum Thema Heiraten
Terminvereinbarung - Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung geht es für Sie natürlich darum, einen schönen Termin zu vereinbaren und sich evtl. ein besonderes Trauzimmer auszusuchen.
Ihr Standesamt jedoch hat die Aufgabe, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch keine Hindernisse entgegenstehen. Dazu legen Sie bitte bestimmte Unterlagen vor. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, das erhöht die Chance, ihren Wunschtermin zu bekommen, und gibt Ihnen und Ihrem Standesamt die Möglichkeit, alles in Ruhe vorzubereiten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Anmeldung heiraten können.
In den ausländischen Gesetzen gibt es teilweise kürzere Fristen. Wenn jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gilt besonders: Sprechen Sie möglichst früh mit uns.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung, damit Wartezeiten vermieden werden können. Die können Sie ganz praktisch über unsere Online-Terminvergabe erledigen.
Gut zu wissen
Eheschließungen in Hamm für Hammer Bürger:innen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Verlobten wohnen. Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahl zwischen den beiden örtlichen Standesämtern.
Eheschließungen in Hamm für auswärtige Bürger:innen
Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen und trotzdem hier heiraten wollen: Herzlich gern! Melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem örtlichen Standesamt an und teilen Sie dabei mit, dass die Hochzeit in Hamm sein soll. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird das Standesamt in Hamm ermächtigen (so lautet der Fachbegriff), Ihre Eheschließung vorzunehmen.
Anmeldung von Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger
Auskünfte über die notwenigen Unterlagen für Eheschließungen ausländischer Staatsangehöriger sollten in einem persönlichen Gespräch eingeholt werden, weil die verschiedensten Dinge zu beachten sind. Dabei ist die Vorlage des Reisepasses des/der ausländischen Verlobten zwingend erforderlich.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Sie möchten Ihre Eheschließung anmelden, schaffen es aber nicht an diesem Termin gemeinsam teilzunehmen?
Hier können Sie schnell und bequem Ihre Verlobte/Ihren Verlobten bevollmächtigen, alle Angelegenheiten im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung für Sie zu erledigen.
Ehefähigkeitszeugnis
Sie sind deutsche Staatsangehörige/deutscher Staatsangehöriger und möchten Ihre Ehe im Ausland schließen? Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
Namensführung der Eheschließenden
Sie möchten heiraten und können sich nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen, bzw. wissen nicht genau, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt? Hier erhalten Sie Informationen über die Namensführung in der Ehe und welche Möglichkeiten Sie haben.
Namensführung der Kinder
Welchen Namen führen die gemeinsamen Kinder miteinander verheirateter oder nicht miteinander verheirateter Eltern? Hier erhalten Sie Informationen über die Namensführung der Kinder und welche Möglichkeiten Sie haben.