Schuluntersuchungen

Im Auftrag der Schule oder des Schulamtes führt der Schul- und Kinderärztlicher Dienst verschiedene Untersuchungen durch.

Die Themen

Vor dem Start in die Schule wird von unserem schulärztlichen Team des Gesundheitsamtes die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.

Dazu gehören ein Hör- und Sehtest, die Überprüfung des allgemeinen Entwicklungsstandes Ihres Kindes, der körperlichen Belastbarkeit, der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten und der Sprache. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die schulrelevanten Aspekte gelegt. Wir beraten Sie bei Bedarf, ob Hilfe von medizinischer oder pädagogischer Seite erforderlich ist. Fragen Ihrerseits beantworten wir gerne.
Diese Untersuchung ist durch das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) und der entsprechenden Rechtsverordnung festgelegt. Schulpflichtig werden Kinder, welche bis zum 30.09. des Jahres 6 Jahre alt werden.

Nach Anmeldung an einer Grundschule erhält jedes Kind automatisch im Jahr vor der Einschulung eine persönliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Die Einladung erfolgt in der Regel um den 6. Geburtstag. Die Untersuchungen finden während des gesamten Jahres statt und werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte planen Sie hierfür ca. 1,5 Stunden ein. Denken Sie bitte an den Impfpass und das gelbe Vorsorgeheft und bringen ggf. Arzt- oder Krankenhausberichte mit.

Hat ihr Kind einen besonderen Bedarf oder Entwicklungsauffälligkeiten? Melden Sie ihr Kind gern bereits ab den Sommerferien (also bereits vor der Anmeldung an der Grundschule) bei uns an, damit wir die Schuleingangsuntersuchung für Ihr Kind frühzeitig planen können. So können eventuell erforderliche vorschulische oder schulbegleitende Maßnahmen rechtzeitig angeregt bzw. in die Wege geleitet werden. Ein besonderer Bedarf sind z.B. Auffälligkeiten in der Entwicklung oder schwerwiegende Beeinträchtigungen ihres Kindes, schwere Erkrankungen, angedachte Schulrückstellungen oder vorzeitige Einschulungen.


Kontakt:

Frau Janine Potempa
E-Mail: schuluntersuchung@stadt.hamm.de

Wird Ihr Kind nach dem 30.09. des Jahres 6 Jahre alt, können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule beantragen.
Es erfolgt dann ebenfalls die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt mit der Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes und einer Beratung.


Kontakt:
Frau Janine Potempa
E-Mail: schuluntersuchung@stadt.hamm.de

Ein Antrag auf Schülerbeförderung aus gesundheitlichen Gründen wird beim Schulamt gestellt. Ist eine amtsärztliche Stellungnahme erforderlich, werden wir vom Schulamt beauftragt und laden Sie und Ihr Kind zur Untersuchung ein. Bitte bringen Sie aktuelle Befunde oder Arztberichte mit.

Bei einer Freistellung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen kann eine Untersuchung im Gesundheitsamt notwendig sein. Diese wird von der Schulleitung in Auftrag gegeben. Wir laden Sie dann zur Untersuchung ein. Bitte bringen Sie ein aktuelles Attest, Befunde oder Arztberichte der behandelnden Ärzte mit, aus denen die Diagnose hervorgeht.

Das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von den Eltern und der Schule beantragt und eingeleitet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Untersuchung im schulärztlichen Dienst notwendig. Es erfolgt eine körperliche Untersuchung sowie ein Hör- und Sehtest. Dabei wird überprüft, ob es medizinische Ursachen für den sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes gibt. Wir laden Sie schriftlich zu der Untersuchung ein. Bitte bringen Sie aktuelle Befunde oder Arztberichte mit.

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Auf Antrag der Schule können weitere Untersuchungen durchgeführt werden, z. B. bei hohen Fehlzeiten oder besonderen gesundheitlichen Fragestellungen.

Kontakt

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