Ärztliche Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe
Im Auftrag des Sozialamtes bzw. des Jugendamtes führen wir verschiedene Untersuchungen durch, z.B.
Anträge auf Integrationshilfe
Bei Kindern mit wesentlichen körperlichen oder geistigen Behinderungen kann der Einsatz einer Integrationskraft in der Schule notwendig sein. Die Eltern stellen hierzu einen Antrag beim Sozialamt, welches eine Begutachtung im schulärztlichen Dienst veranlasst. Bei einer seelischen Behinderung ist eine entsprechende Antragsstellung beim Jugendamt erforderlich. Bitte bringen Sie zur Untersuchung bei uns aktuelle Befunde oder Arztberichte mit.
Förderung bei Autismus
Bei Kindern oder Jugendlichen mit der Diagnose Autismus kann eine spezielle Autismusförderung notwendig sein. Diese wird je nach Autismusform beim Sozialamt oder Jugendamt beantragt. Ihr Kind oder Jugendliche/r wird dann ggfs. in den schul- und kinderärztlichen Dienst zur Untersuchung eingeladen. Bitte bringen Sie aktuelle Befunde oder Arztberichte mit.