Selbsteinschätzung
Zur vorläufigen Festsetzung des Elternbeitrags ist eine Selbsteinschätzung Ihres Einkommens erforderlich.
Die Betreuung beginnt in der Regel mit dem Kindergarten-/Schuljahr am 01.08. des Jahres. Zur Festsetzung des endgültigen Elternbeitrags ist die Vorlage Ihres Steuerbescheides erforderlich. Da dieser im laufenden Kalenderjahr noch nicht vorliegen kann, werden Sie gebeten, Ihr voraussichtliches Jahreseinkommen selbst einzuschätzen und einer Einkommensstufe zuzuordnen. Die Meldung an das Jugendamt erfolgt online über die "Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen" im Service-Center.
Für die Selbsteinschätzung zur vorläufigen Festsetzung des Elternbeitrags wird empfohlen, sich an den Angaben des Steuerbescheides aus dem Vorjahr zu orientieren, insbesondere wenn sich Ihr Einkommen nicht wesentlich verändert hat. Die Angabe zum zu versteuernden Einkommen finden Sie in der Regel auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheides in der Tabelle am Ende der Berechnung.
Sollten Sie keine Steuererklärung abgegeben haben oder sich voraussichtlich wesentliche Änderungen Ihres Einkommens im Laufe der Betreuungszeit ergeben, können Sie sich an dem monatlichen Bruttogehalt aus Ihrer Lohnabrechnung orientieren und den dort ausgewiesenen Betrag auf das Kalenderjahr (x 12) hochrechnen. Beachten Sie hierbei ggf. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Selbsteinschätzung einen Sicherheitsaufschlag von 10 % zu berücksichtigen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie nah an der nächsthöheren Einkommensstufe liegen, bei Lohnerhöhungen oder wenn wegen z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes oder schwankender Einkünfte eine genaue Berechnung Ihres Einkommens noch nicht möglich ist.
Wenn Sie knapp an der Grenze zwischen zwei Einkommensstufen liegen, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich vorsichtshalber freiwillig in eine höhere Einkommensgruppe einzustufen.
Sollten sich im Laufe der Betreuung Ihres Kindes die Einkommensverhältnisse so ändern, dass sich Ihre Einkommensgruppe und damit der Elternbeitrag ändern, kann das jederzeit online über dasOnline-Formular mitgeteilt werden. Der Elternbeitrag wird dann entsprechend angepasst.
Hinweis
Die endgültige Festsetzung des Elternbeitrags erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. in den beiden beitragsfreien Jahren vor der Einschulung).
Für die spätere Überprüfung und die endgültige Festsetzung des Elternbeitrags ist Ihr „zu versteuerndes Einkommen“ aus dem Einkommensteuerbescheid für den Betreuungszeitraum maßgeblich. Sie werden dann aufgefordert, Ihren Steuerbescheid als Nachweis einzureichen. Bitte heben Sie daher Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt auf.
Sollte die endgültige Festsetzung ergeben, dass Sie zu hohe Elternbeiträge gezahlt haben, werden diese nachträglich erstattet. Haben Sie Ihr Einkommen zu gering eingeschätzt, werden zu wenig gezahlte Elternbeiträge nachgefordert.
Rückfragen zu Elternbeiträgen werden unter der Rufnummer 02381 17-6260 oder per Mail elternbeitrag@stadt.hamm.de beantwortet.
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