Förderschwerpunkte und ihre Feststellung
Es gibt unterschiedliche Arten von Behinderung, die auf verschiedene Weise der Hilfe bedürfen. Dies nennt man sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zielgleicher Förderung, d. h. ein allgemeinbildender Schulabschluss kann erreicht werden, und zieldifferenter Förderung, d. h. es wird ein Schulabschluss in einem sonderpädagogischen Bildungsgang angestrebt. Es gibt folgende Förderschwerpunkte, die sowohl zieldifferent als auch zielgleich unterrichtet werden können:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Einzelheiten zum Verfahren der Feststellung finden Sie unter dem u. a. Link.
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