Engagement in der Schule
Schülerinnen und Schüler sind in der Schule erfolgreicher, wenn ihre Eltern die Arbeit in der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen. Als Eltern haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich in der Schule Ihres Kindes einzubringen. Nach Absprache können Sie zum Beispiel bei Projekten, Lesestunden und Arbeitsgemeinschaften unterstützen oder bei Schulveranstaltungen mithelfen.
Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Klassenpflegschaft - Das Fundament der Mitbestimmung
Die Klassenpflegschaft kommt mindestens einmal im Schuljahr zusammen. An der Sitzung nehmen alle Eltern einer Klasse, der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin und ab Klasse 7 der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin teil. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der/die die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft vertritt, die Sitzungen einberuft und die Tagesordnung in Absprache mit dem/der Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin festlegt sowie an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teilnimmt.
Schulpflegschaft - Die Vertretung aller Eltern
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule – zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
Schulkonferenz - Schule gestalten
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Lehrkräfte, Elternvertreter sowie Schülerinnen und Schüler an. Den Vorsitz führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten. Sie kann Vorschläge an den Schulträger und die Schulaufsicht richten. Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Klassenkonferenz - Die Konferenz der Lehrkräfte
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel über Formen des fächerübergreifenden Unterrichts. Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse und Abschlüsse. An der Klassenkonferenz nehmen die Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten teil sowie ggf. (sozial-)pädagogisches Personal. Mit beratender Stimme kann der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 der oder die Klassensprecher/-in teilnehmen, sofern es nicht um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht.
Fachkonferenzen - Die Konferenz über die Fächer
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit. Sie entscheidet insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und -didaktischen Arbeit, Grundsätze der Leistungsbewertung und macht Vorschläge zur Einführung von Lernmitteln. An der Fachkonferenz nehmen die Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten teil. Mit beratender Stimme können zwei Elternvertreter und zwei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen.
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Kontakt
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