Finanzielle Förderung von Jugendarbeit

Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025

Seit 2018 gibt es den Kinder- und Jugendförderplan in dieser Form. Viel hat sich seitdem getan – und auch der Förderplan hat sich weiterentwickelt. Dabei war es immer wichtig, Kinder und Jugendliche an den für sie wichtigen Themen zu beteiligen, von ihren Meinungen und Interessen zu erfahren und dies in die Themen des Förderplans einfließen zu lassen.

Inzwischen ist der Anteil von jungen Menschen an der Gesamtbevölkerung deutlich gesunken, gleichzeitig stehen sie unter einem hohen Erwartungsdruck bei der Bewältigung von zukünftigen Aufgaben. Die Stadt Hamm hat sich ebenfalls dieser Herausforderung gestellt und sich auf den Weg gemacht, familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Es ist daher auch Ziel des Kinder- und Jugendförderplans die notwendige Unterstützung für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, dass die Entwicklung von jungen Menschen zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich gelingt.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2023 bis 2025 bildet in der überarbeiteten Fassung die veränderte Lebenswelt von jungen Menschen in Hamm ab und ist so die Ausgangsbasis für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Hamm. Die Beteiligung Kinder, Jugendlicher, jugendpolitischer Organisationen, der Jugendverbände und aller Akteure an der Ziel- und Strategieentwicklung bieten eine breite Basis für Akzeptanz und Gestaltungswillen, die diesem Plan zugrunde liegen.
 

Was ist neu?

  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit:
    Gefördert werden Handlungsansätze, die zur Verbesserung der Kompetenzen beim Klimaschutz und zur Bildung für Nachhaltigkeit beitragen. Ebenso werden Projekte gefördert, die sich beispielhaft mit ressourcenschonendem Leben befassen.
     
  • Informelle Bildung:
    Gefördert werden Angebote der Jugendarbeit, die Kompetenzen im Unterschied zu formaler Bildung vermitteln. Die Förderstrategie ist an den strategischen Umsetzungsstrategien des lebenslangen Lernens, Lernen durch Beispiele und Vorbilder, Partizipation und Projektentwicklung ausgerichtet. Gefördert werden Maßnahmen, die zu einem gelingenden Miteinander von Menschen beitragen, sei es im Sozialraum, der Stadt oder auf internationaler Ebene.
     
  • Bei Gesamtzuschüssen unterhalb von 10.000 Euro wird auf die Erstellung eines Verwendungsnachweises zugunsten eines qualifizierten Testates des Trägers verzichtet.
     
  • Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie internationalen Jugendbegegnungen:
    Bei Freizeiten und Internationalen Begegnungen mit mindestens einer Übernachtung wird eine Fehlbedarfsfinanzierung ermöglicht. Dabei wird vom Antragsteller mindestens ein Eigenanteil von 20% der förderfähigen Gesamtkosten vorausgesetzt.

Hinweis:

Denken Sie daran, den Antrag unterschrieben einzureichen (per Post). Bitte sehen Sie aufgrund des hohen Antragsaufkommens von individuellen Anfragen bzgl. des korrekten Einganges des Antrages und des Bearbeitungsstandes ab. Weiterhin ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen zu rechnen. Bei Maßnahmen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes mit einer Antragssumme von über 10.000,00 € ist aufgrund der gesonderten Genehmigungsregelung mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Projektpartner

Sofern Ihre Maßnahme oder Ihr Projekt durch das Jugendamt der Stadt Hamm gefördert wird, sind die Bestimmungen zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Berichte etc.) ist in geeigneter Form auf die Förderung der Maßnahme oder des Projektes durch das Jugendamt der Stadt Hamm hinzuweisen. Zusätzlich zum wörtlichen Förderhinweis ist das offizielle Logo der Stadt Hamm zu verwenden, welches Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit entnehmen.

Logo der Stadt Hamm farbig
Logo der Stadt Hamm s/w
 

Downloads

Dokumente zur Abrechnung

Dokumente zur Projektdurchführung

Hinweis zu Förderanträgen über
10.000,00 EUR für das Jahr 2024

Anträge über 10.000,00 EUR unterliegen gesonderten Beschlusserfordernissen, sodass diese Anträge zwingend zu den hier genannten Fristen eingehen müssen.

Anträge unter einer Fördersumme von 10.000,00 EUR können jederzeit vor Beginn des Projektes eingereicht werden (bitte mindestens 14 Tage im Voraus).

Die Fristen für Anträge über 10.000,00 EUR richten sich nach den unterschiedlichen Förderzeiträumen.

Beginn des Förderzeitraumes zwischen
März 2024 und Juni 2024

Frist 13.02.2024 (postalischer Eingang)

Beginn des Förderzeitraumes zwischen
Juli bis August 2024

Frist 20.05.2024 (postalischer Eingang)

Beginn des Förderzeitraumes zwischen
September bis November 2024

Frist 26.08.2024 (postalischer Eingang)

Beginn des Förderzeitraumes zwischen
Dezember 2024 bis Februar 2025

Frist 04.11.2024 (postalischer Eingang)

Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025

Broschüre zum Kinder- und Jugendförderplan 2023 - 2025 herunterladen ...

Kontakt

Jugendförderung

Herr Kötter

Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm
Fon: 02381 17-6350
Fax: 02381 1710-6350