Die Schulwegtickets
Ab dem 01.08.2023:
Kostenfrei in Hamm: Das neue MaxiTicket.
Ermäßigt bundesweit: Das neue DeutschlandTicket.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Wohnort in Hamm fahren künftig im gesamten Stadtgebiet kostenfrei – ein Versprechen, das nun zum 01.08.2023 umgesetzt wurde und auch im Schuljahr 2024/25 gilt.
Das kostenlose MaxiTicket für alle Schülerinnen und Schüler sowie Azubis in Hamm
Mit dem neuen MaxiTicket fahren alle Schüler:innen und Auszubildende mit dem Wohnort Hamm kostenfrei mit dem Bus. Das Ticket gilt ganztägig und auch an den Wochenenden, also nicht nur für den Schulweg, sondern auch auf dem Weg zum Sportverein oder ins Kino innerhalb von Hamm. Das Ticket gilt für 1 Jahr und steht als PDF-Datei zum Ausdrucken oder auf dem Handy zur Verfügung.
- Schüler:innen, die zwischen dem 01.10.2008 und dem 30.09.2018 geboren sind: Sie erhalten einen personalisierten QR-Code, mit dem die Regristierung noch einfacher ist.
- Alle vor dem 01.10.2008 geborenen Schüler:innen und Azubis: Sie müssen sich eigenständig auf der Homepage der Stadtwerke Hamm (www.stadtwerke-hamm.de/abo-online) registrieren.
Das DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler
Darüber hinaus besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das neue DeutschlandTicket für die deutschlandweite Nutzung von Bus und Bahn zu erhalten.
- Wenn sie bereits im SJ 2023/24 ein DeutschlandTicket hatten, erhalten die Schüler:innen das DeutschlandTicket kostenlos und automatisch. Sie brauchen sich nicht zu kümmern. Darüber hinaus sind Neuanträge möglich. Alle Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter folgendem Link Anspruchsvoraussetzungen
- Alle nicht-anspruchsberechtigten Schüler:innen: Sie können das ermäßigte Deutschlandticket für 29 Euro bei den Stadtwerken erwerben und sparen somit 20 Euro gegenüber dem regulären Preis von 49 Euro.
Alle Schüler:innen sowie alle Auszubildende ohne Anspruch und mit Wohnort in Hamm können bei den Stadtwerken Hamm das neue kostenlose MaxiTicket bestellen, mit dem sie an allen Tagen im Stadtgebiet Hamm den ÖPNV ohne weitere Kosten und somit ohne Eigenanteil nutzen können. Das neue MaxiTicket gilt aber nur in Hamm und kann nicht in einen weiteren Tarifraum erweitert werden. Das neue MaxiTicket kann vorzugsweise online bei den Stadtwerke Hamm (Tickets der Stadtwerke Hamm) bestellt werden.
Besonderheit für das Schuljahr 2024/25
- Alle Schüler:innen, die zwischen dem 01.10.2008 und 30.09.2018 geboren sind, erhalten einen personalisierten QR-Code per Brief nach Haus geschickt, damit die Registierung noch einfacher ist.
- Alle vor dem 01.10.2008 geborenen Schüler:innen und Azubis: Sie müssen sich eigenständig auf der Homepage der Stadtwerke Hamm (www.stadtwerke-hamm.de/abo-online) registrieren.
Kontakt (Stadtwerke):
Die Service-Hotline für Kund:innen 02381 274-2477 erreichen Sie montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 15:15 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:15 Uhr.
Zusätzliche Information für Schüler:innen und Auszubildende, die schon das 16. Lebensjahr vollendet haben
Für die Nutzung des kostenlosen Maxitickets ist ein „Berechtigungsnachweis“ notwendig. Dieser „Berechtigungsnachweis“ ist Im Zuge der Registrierung hochzuladen. Dieser Nachweis ist jährlich zu erbringen.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Stadtwerke die Schüler:innen und Auszubildende anschreiben, dass das laufende Maxiticket ohne Vorlage eines Nachweises zum 31.07.2024 gekündigt wird. In diesem Fall reicht es, den Stadtwerken den Nachweis zuzuschicken. Das Ticket kann aber auch einfach zum 01.08 neu bestellt und der Nachweis dann hochladen werden.
Als Berechtigungsnachweis gilt alles, aus dem hervorgeht, dass ein Schüler/eine Schülerin bzw. ein Auszubildender/eine Ausbildende noch die Schule besucht.
Das können auch beispielsweise folgende Dokumente sein:
- Schülerausweis, der über das aktuelle Schuljahr hinaus gültig ist
- Zusage-/Aufnahmeschreiben der Schule
- Infobrief, der Stadt zum neuen Ticket, der an alle Schüler:innen verteilt wurde
- Infobriefe, die die Schule aktuell an Ihre Schüler verschickt bspw. Informationen zum ersten Schultag an der neuen Schule
Sofern der Nachweis durch eine der oben genannten Bescheinigungen erbracht werden kann, bitten wir zum Schuljahreswechsel von Anfragen im Sekretariat für das Ausstellen einer Schulbescheinigung abzusehen.
Was kann das Deutschlandticket?
Es können deutschlandweit alle Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse an allen Tagen und somit auch in den Ferien genutzt werden. Der Fernverkehr (ICE, IC, EC) und private Anbieter sind ausgeschlossen. Das Ticket ist nicht übertragbar und es enthält keine Mitnahmeregelung.
Für Schüler:innen der städtischen Schulen mit Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten:
Was ist zu tun, wenn der bisherige Anspruch durch Deutschlandticket erfüllt wurde?
Sofern ein Anspruch weiterhin besteht, wird in der ersten Schulwoche in der Schule das Deutschlandticket automatisch als neue Fahrkarte an die Schüler:innen durch die Schule bzw. durch das Schulsekretariat ausgegeben. Eine extra Antragstellung ist nicht erforderlich.
Wie kann man das Deutschlandticket bekommen, wenn bisher noch kein kostenloses Deutschlandticket genutzt wurde?
Die Voraussetzungen für ein kostenloses Deutschlandticket sind dieselben nach der Schülerfahrkostenverordnung wie bislang für die Bewilligung des SchulwegMonatsTickets oder MaxiTickets. Daher müssen Schüler:innen der städtischen Schulen, die das Deutschlandticket kostenlos nutzen wollen, einen Antrag stellen. Dieses sollte online erfolgen (Link siehe unten). Die Schüler:innen bzw. die Erziehungsberechtigten erhalten nach Antragsprüfung einen Bescheid der Stadt Hamm mit weiteren Informationen. Die Ausgabe der Tickets erfolgt weiterhin über die Schulsekretariate.
Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten?
Online-Antrag (Bitte für jeden Schüler/für jede Schülerin einen gesonderten Antrag stellen.)
Was kann das Deutschlandticket?
Es können deutschlandweit alle Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse an allen Tagen und somit auch in den Ferien genutzt werden. Der Fernverkehr (ICE, IC, EC) und private Anbieter sind ausgeschlossen. Das Ticket ist nicht übertragbar und es enthält keine Mitnahmeregelung.
Für Schüler:innen der städtischen Schulen ohne Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten:
Schüler:innen der städtischen Schulen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Stadt Hamm haben und somit kein Ticket über die städtischen Schulen bekommen, können anstatt des neuen MaxiTickets auch das Deutschlandticket für 29 € pro Monat bei den Stadtwerken Hamm vorzugsweise online (Tickets der Stadtwerke Hamm) abonnieren.
Kontakt (Stadtwerke):
Die Service-Hotline für Kund:innen 02381 274-2477 erreichen Sie montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 15:15 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:15 Uhr.
Schüler:innen der Marienrealschule, des St. Franziskus-BK, des Schloss Heessen, des LWL-BK, der Schule am Adelwald und der Waldorfschule können ebenfalls, sofern sie in Hamm wohnen und keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben, das neue MaxiTicket bei den Stadtwerken bestellen.
Das Ticket gilt für 1 Jahr und steht als PDF-Datei zum Ausdrucken oder auf dem Handy zur Verfügung.
Hierzu ist eine Registrierung bei den Stadtwerken notwendig (Tickets der Stadtwerke Hamm).
Besonderheit für das Schuljahr 2024/25
- Alle Schüler:innen, die zwischen dem 01.10.2008 und 30.09.2018 geboren sind.
Sie erhalten einen personalisierten QR-Code, mit dem die Regristierung noch einfacher ist. - Alle vor dem 01.10.2008 geborenen Schüler:innen und Azubis: Sie müssen sich eigenständig auf der Homepage der Stadtwerke Hamm (www.stadtwerke-hamm.de/abo-online) registrieren.
Ob der jeweilige Schulträger auch das Deutschlandticket anbietet, muss in den jeweiligen Schulen erfragt werden.
Zusätzliche Information für Schüler:innen und Auszubildende, die vor dem 01.10.2008 geboren sind:
Für die Nutzung des kostenlosen Maxitickets ist ein „Berechtigungsnachweis“ notwendig. Dieser „Berechtigungsnachweis“ ist Im Zuge der Registrierung hochzuladen. Dieser Nachweis ist jährlich zu erbringen.
Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Stadtwerke die Schüler:innen und Auszubildende anschreiben, dass das laufende Maxiticket ohne Vorlage eines Nachweises zum 31.07.2024 gekündigt wird. In diesem Fall reicht es, den Stadtwerken den Nachweis zuzuschicken. Das Ticket kann aber auch einfach zum 01.08 neu bestellt und der Nachweis dann hochladen werden.
Als Berechtigungsnachweis gilt alles, aus dem hervorgeht, dass ein Schüler/eine Schüler bzw. ein Auszubildender noch die Schule besucht.
Das können auch beispielsweise folgende Dokumente sein:
- Schülerausweis, der über das aktuelle Schuljahr hinaus gültig ist
- Zusageschreiben der Schule
- Infobrief, der Stadt zum neuen Ticket, der an alle Schüler:innen verteilt wurde
- Infobriefe, die die Schule aktuell an Ihre Schüler verschickt bspw. Informationen zum ersten Schultag an der neuen Schule
Sofern der Nachweis durch eine der oben genannten Bescheinigungen erbracht werden kann, bitten wir zum Schuljahreswechsel von Anfragen im Sekretariat für das Ausstellen einer Schulbescheinigung abzusehen.
Dienstleistungen zum Thema
Online-Antrag für ein Deutschlandticket -
für Anspruchsberechtigte kostenlos
Bitte für jeden Schüler/für jede Schülerin einen gesonderten Antrag stellen.
Kontakt
Frau Schulz
Stadthausstraße
3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Herr Khaizuran
Stadthausstraße
3
59065
Hamm