Von der Kindertagesstätte in die Grundschule
Sprachstandsfeststellungsverfahren 2 Jahre vor der Einschulung
Zwei Jahre vor der Einschulung werden Kinder standardmäßig und verpflichtend hinsichtlich ihrer sprachlichen Fähigkeiten getestet. In der Regel erfolgt dies durch Erzieherinnen und Erzieher in der besuchten Kita. Dieses Verfahren heißt "Delfin 4 - Besuch im Pfiffikus-Haus".
Bei Kindern, die keine Kita besuchen oder deren Eltern einer sogenannten Bildungsdokumentation nicht zustimmen, erfolgt die Sprachstanderhebung in einer Grundschule oder an einem anderen Standort. Diese Kinder werden durch das Schulamt bzw. die Grundschulen zum Test eingeladen.
Informationen für die Eltern 4-Jähriger Kinder
Zwei Jahre bevor ein Kind schulpflichtig wird, werden die Eltern zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadt Hamm mit den Grundschulen und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen eingeladen. Dabei erhalten sie wichtige Hinweise auf die vorschulischen Fördermöglichkeiten des Kindes. Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschulen haben sich in Hamm auf einen gemeinsamen Übergangskalender verständigt, in dem die Zusammenarbeit der Einrichtungen beschrieben wird.
Anmeldung zur Grundschule
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 01. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 01. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig werden. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Hammer Schulverwaltungsamt. Darin werden die Eltern gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Nach der Anmeldung und dem Abschluss des Anmeldeverfahrens entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über die tatsächliche Aufnahme an der gewählten Schule. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Im Rahmen der Einschulung wird jedes Kind vom Amtsarzt untersucht. Diese Einschulungsuntersuchung erfolgt im Jahr vor der Einschulung.
Zurückstellung von Schulbesuch
Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Diese Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens.
Kontakt
Frau Klöcker
Stadthausstraße
3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Rahmann
Stadthausstraße
3
59065
Hamm
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