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Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ebenso wie die Kindertageseinrichtung ein Angebot der frühkindlichen Bildung und ein gesetzlich gleichrangiges Betreuungsangebot, insbesondere für jüngere Kinder. In dem familienähnlichen Betreuungssetting werden die Kinder in kleinen Gruppen gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet.
Rund 120 qualifizierte Kindertagespflegepersonen stellen in Hamm über 400 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Das Angebot ist in erster Linie auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausgerichtet. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen vorrangig die Angebote von Kindertageseinrichtungen, und mit Eintritt in die Grundschule, die der Offenen Ganztagsschule in Anspruch nehmen. Für diese Kinder kommt Tagespflege ergänzend in Betracht, wenn z. B. die Öffnungszeiten der betreffenden Einrichtungen die Betreuungszeiten nicht abdecken können.
In der Regel bietet die Kindertagespflegeperson die Betreuung der Kinder in eigenen oder für diesen Zweck angemieteten Räumen an.
Alle vom Jugendamt vermittelten Kindertagespflegepersonen haben einen Qualifizierungskurs absolviert und sich einer Überprüfung ihrer Person und der häuslichen Verhältnisse unterzogen. Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen und werden durch das Jugendamt fachlich begleitet. Schließen sich 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen (Großtagespflegestelle) zusammen, dürfen maximal 9 Kinder gleichzeitig, in der Regel in angemieteten Räumlichkeiten, betreut werden.
Die Vergütung der Tagespflegeperson erfolgt in der Regel durch das Jugendamt. Die Eltern werden ggfls. durch einen monatlichen Elternbeitrag an den entstehenden Kosten der Betreuung beteiligt.
Kontakt
Frau Blumer
Caldenhofer Weg
192
59063
Hamm
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