Frühkindliche Bildung
Das Kinderbildungsgesetz NRW (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) sichert jedem Kind einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit zu. Die Erziehung von Kindern bleibt vorrangig in der Verantwortung der Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort für die Kinder. Frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege ist deshalb immer als Ergänzung und Unterstützung des Lern- und Entwicklungsprozesses der Kinder zu verstehen. Die Einrichtungen gestalten ihre Bildungsangebote so, dass die individuellen Belange und die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Familien berücksichtigt werden. Die pädagogische Arbeit soll auf die Stärken des Kindes und seine Interessen und Bedürfnisse ausgerichtet sein. Eine wichtige Grundlage für eine gelungene Unterstützung des kindlichen Bildungsprozesses ist eine verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit des Kindes.
Frühkindliche Bildung soll Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. Chancengleichheit und der Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligungen sind deshalb auch ein Ziel der gemeinsamen Bildungsarbeit mit allen Kindern. So kann z. B. die gemeinsame Betreuung von Kindern, die eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, mit Kindern ohne Behinderung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass sich alle Kinder in ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Lebenssituationen anerkennen, positive Beziehungen aufbauen, sich gegenseitig unterstützen und gegenüber anderen Toleranz erlernen.
Bericht zur frühkindlichen Bildung in der Stadt Hamm
Auf dem Weg zur familienfreundlichsten Stadt Deutschlands geht es darum, wie es in Hamm gelingen kann, das Leben von Familien jeden Tag etwas besser zu machen. Neben einer bedarfsorientierten Versorgung mit Angeboten in der frühkindlichen Bildung muss auch die Qualität der pädagogischen Arbeit dauerhaft abgesichert sein. Außerdem soll die Flexibilisierung der Betreuungsangebote in den nächsten Jahren gestärkt werden. Die hier vorliegende strategische Bedarfsplanung ist dazu die Grundlage, die bestehenden Angebote und ihre zukünftige Weiterentwicklung unter diesem Blickwinkel in den Fokus zu nehmen. Die Betreuung und die Bildung von Kindern ist ein Bestandteil der Antwort auf die Kernfrage, ob „Familie“ gelingt.
Die hier vorliegende strategische Bedarfsplanung der Angebote in der frühkindlichen Bildung legt die aktuelle Versorgungslage der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Hamm und den jeweiligen Sozialräumen zugrunde. Der Fokus liegt dabei sowohl auf dem laufenden Kindergarten-Jahr als auch auf dem folgenden Kita-Jahr 2022/2023. Aufbauend auf die bestehende Versorgungssituation beschreibt die Bedarfsplanung die Ziele für das Kita-Jahr 2027/2028.
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