Das Bildungs- und Teilhabepaket
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:
- Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
- Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
- Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
- Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen
Gut zu wissen
Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Hartz IV)
- Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter:in stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege oder von der Familienkasse ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Südring 4-6, 59065 Hamm zu stellen.
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter:in stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege oder von der Familienkasse ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Südring 4-6, 59065 Hamm zu stellen. In den Schulen unterstützen besondere Ansprechpartner:innen bei der Antragstellung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage und/ oder über das Schulbüro der jeweiligen Schule.
Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.
Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten möglich, sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.
Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Mit der Bewilligung wird die YouCardHamm ausgestellt.
Die YouCardHamm ist eine einfache und praktische Lösung der Stadt Hamm, um die bewilligten Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die bewilligten Leistungen werden direkt an den Leistungsanbieter ausgezahlt.
Die Leistung Schulbedarf wird an die Antragsteller ausgezahlt.
Für die Kostenübernahme der Lernförderung und der Schülerbeförderung gilt in der Stadt Hamm ein gesondertes Antragsverfahren.
Weitere Informationen zur YouCardHamm
Die Antragsformulare stehen im Internet (siehe unten) zur Verfügung oder sind im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dem Kommunalen Jobcenter sowie in den Bürgerämtern erhältlich.
Vollständig ausgefüllte Anträge können dort ebenfalls eingereicht werden.
Der Allgemeinantrag ist für folgende Leistungsarten auszufüllen:
Mehraufwand an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Schulbedarf.
Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, stehen Ihnen gerne die dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.
Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an die unten aufgeführten Sachbearbeiter/innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter:in | Telefon | ||
A | Frau Bormann | 17-6643 | ||
B - Ch | Frau Seretny | 17-6655 | ||
Ci - Fo | Frau Reinberg | 17-6645 | ||
Fr - H | Frau Kühn | 17-6658 | ||
I - Kj | Frau Tuschewitzki | 17-6641 | ||
Kl - Mi | Herr Kluge | 17-6694 | ||
Mk - Ra | Frau Magersuppe | 17-6646 | ||
Re - Si | Herr Spangardt | 17-6657 | ||
Sk - Ti | Frau Füser | 17-6695 | ||
To - Z | Frau Goetz | 17-6642 |
Koordination und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Hamm:
Herr Parashkevov
Montag, Mittwoch, Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr geöffnet
Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
Downloads
Allgemeine Infos
- Flyer Bildung und Teilhabe (PDF, 2.08 MB)
- Flyer Bildung und Teilhabe für die Kleinsten (PDF, 2.48 MB)
Allgemeinantrag Bildung und Teilhabe (incl. YouCardHamm)
- Informationen zum Allgemeinantrag (PDF, 131 KB)
- Antragsvordruck Allgemeinantrag (PDF, 302 KB)
Übernahme der Kosten für außerschulische Lernförderung
- Antrag auf Übernahme der Kosten für Außerschulische Lernförderung (PDF, 207 KB)
- Liste der Lernförderanbieter (PDF, 278 KB)
Zuständigkeiten
Buchstabenbereich A
Frau Bormann
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich B - Ch
Frau Seretny
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Ci - Fo
Frau Reinberg
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Fr - H
Frau Kühn
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich I - Kj
Frau Tuschewitzki
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Kl - Mi
Herr Kluge
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Mk - Ra
Herr Villbusch
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Re - Si
Herr Spangardt
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich Sk - Ti
Frau Füser
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Buchstabenbereich To - Z
Frau Goetz
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Koordination
Herr Parashkevov
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Teamleitung
Frau Talmann
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse