Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm
Entgeltordnung für das Stadtarchiv Hamm
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV.NRW 380), hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1 Benutzung des Archivs
Die Nutzung des Archivs durch persönliche Einsichtnahme in seinem Benutzersaal, bei der sich die Leistungen des Archivpersonals auf das Bereitstellen von Findmitteln und Archivgut beschränken, ist entgeltfrei.
§ 2 Gegenstand des Entgelts
Für die in dieser Entgeltordnung aufgeführten besonderen Leistungen des Stadtarchivs werden Entgelte nach Maßgabe dieser Ordnung erhoben.
§ 3 Höhe der Entgelte
- Für Nachforschungen und schriftliche Auskünfte, die eine Einsichtnahme in
Archivbestände erfordern, je angefangene halbe Stunde
(zzgl. Kopier- und Reproduktionskosten) 15,00 € - Für die Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, von
Transkriptionen und Übersetzungen, je angefangene halbe Stunde 15,00 € - Für digitale Reproduktionen
3.1. Erstellung einer digitalen Datei inkl. elektronischer Versand
je erste Vorlage 5,00 €
jede weitere Vorlage 2,00 €
3.2. Erstellung eines digitalen Datenträgers
je Datenträger 2,00 € - Versand- und Verpackungskosten
Erstattung nach Aufwand
§ 4 Befreiung von Entgelten
Es wird kein Entgelt erhoben, wenn die Archivnutzung wissenschaftlichen oder ortsgeschichtlichen Zwecken dient und kein überwiegend privates oder wirtschaftliches Interesse vorliegt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2010 in Kraft.