Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten der
Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten der
Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum beschlossen.
(1) Grundsätze für die Überlassung
Räumlichkeiten der Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum einschließlich des Gerd-Bucerius-Saales können städtischen Ämtern, Personen, Vereinen, Verbänden,
Institutionen usw. zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden.
Eine Überlassung für private Veranstaltungen ist nicht möglich.
Eine Überlassung an Unternehmen ist, sofern die Räumlichkeiten nicht für andere Zwecke benötigt werden, nachrangig möglich.
Die Anerkennung des nachfolgenden Leitbilds aus der „Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen“ stellt eine zwingende Voraussetzung für die
Überlassung dar:
„Die Grundsätze des städtischen Handelns und Zusammenlebens werden getragen von der großen Mehrheit der Menschen in der Stadt Hamm. Es ist ein dringendes Gebot, jeder Form
von Extremismus Einhalt zu gebieten und für den Schutz der Menschen in der Stadt einzutreten. Die Stadt Hamm steht für eine Kultur der Anerkennung und des
gleichberechtigten Miteinanders auf der Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie tritt jeder Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner
Bevölkerungsgruppen entgegen, will eine tolerante und humanitäre Gesinnung stärken und mit gelebter Zivilcourage der Haltung des Wegsehens entgegenwirken.“
(2) Nutzungsvereinbarung, Nutzungs- und Dienstleistungsentgelte und Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Überlassung der Räumlichkeiten setzt in jedem Fall eine schriftliche Nutzungsvereinbarung voraus. In der Nutzungsvereinbarung werden insbesondere der
Nutzungszweck, die Zeiten der Überlassung der jeweiligen Räumlichkeiten, die Bereitstellung von technischen bzw. anderweitigen Ausstattungsgegenständen, die
Erbringung erweiterter Dienstleistungen sowie die entsprechenden Nutzungs- bzw. Dienstleistungsentgelte geregelt.
Jeder Überlassung der Räumlichkeiten liegen – ungeachtet der konkreten Nutzungsvereinbarung – die jeweils gültigen „Allgemeine Nutzungsbedingungen für die
Räumlichkeiten der Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum“ sowie diese Nutzungs- und Entgeltordnung zugrunde.
Von der Entrichtung der nachfolgenden Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten sind alle städtischen Ämter befreit, ebenso Personen, Vereine, Verbände, Institutionen etc., soweit
deren Veranstaltung inhaltlich den Zielsetzungen der Arbeit der Volkshochschule Hamm oder der Stadtbüchereien Hamm entspricht. Im Zweifelsfall hat der Nutzer einen
entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Nutzungsentgelte für Räumlichkeiten
Gerd-Bucerius-Saal
Halbtagespauschale (bis 4 Stunden, inkl. Auf- und Abbauzeiten) 450 €
Tagespauschale 650 €
Beinhaltet die Überlassung des Saals inkl. Standardausstattung (120 Plätze in
Reihenbestuhlung, Podium, Rednerpult), Lichttechnik, die Überlassung des Foyers
(für Einlass, Garderobe o.ä.), WLAN sowie eine Standardreinigung.
Foyer
Pauschale für erweiterte Nutzung (Catering, Ausstellung, Empfang o.ä.) 200 €
Beinhaltet den Umbau, WLAN sowie eine erweiterte Standardreinigung.
Küche
Pauschale 150 €
Beinhaltet die Standardreinigung.
Vortragsraum „Kleiner Saal“ (2.051)
Pauschale 250 €
Beinhaltet eine Reihenbestuhlung (63 Plätze), kleines Podium, Rednerpult, Beamer,
Lichttechnik, Beschallungsanlage, WLAN sowie die Standardreinigung
Seminarräume
Halbtagespauschale (bis 4 Stunden, inkl. Auf- und Abbauzeiten) 100 €
Tagespauschale Standard-Seminarraum 150 €
Tagespauschale „Doppelraum“ 250 €
Beinhaltet einen Beamer, eine Moderationswand, eine Flipchart, WLAN sowie die
Standardreinigung.
Sämtliche Entgelte verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.