Welche Straßen werden durch den ASH geräumt und gestreut?
Der ASH ist verpflichtet öffentliche Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sowie Ortsdurchfahrten von Bundes,- Landes- und Kreisstraßen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen. Der ASH streut bereits mehr Straßen als er gesetzlich muss. In den übrigen Straßen, vor allem also in Anliegerstraßen, erfolgt kein Winterdienst durch den ASH. Auf Landes- und Bundesstraßen außerorts ist „Straßen NRW“ für den Winterdienst verantwortlich.
Welche Stellen sind „verkehrswichtig und gefährlich“?
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass beide Merkmale, verkehrswichtig und gefährlich, erfüllt sein müssen. Gefährlich ist eine Stelle dann, wenn der Fahrer erfahrungsgemäß an Stellen dieser Straße bremsen oder ausweichen muss oder ...