Winterdienst

Eine Winterlandschaft mit Schnee oder auch Eis kann ein prachtvolles Bild und vor allem Kindern eine Menge Spaß bieten. Eine unangenehme Seite des Winters bekommen jedoch häufig Verkehrsteilnehmer zu spüren.
 

Die Arbeit des Winterdienstes

Damit Sie sich sicher im winterlichen Hamm bewegen können, befreien Mitarbeiter des ASH jeden Winter durchschnittlich 10.000 Straßenkilometer von Eis und Schnee. Hieran ist ein Team von 150 geschulten Mitarbeitenden mit 8 Groß- und 8 Kleinstreuern beteiligt. Die Winterwartung auf Gehwegen hingegen muss durch die Anliegerinnen und Anlieger erfolgen.
 

Regelung und Durchführung

Der Winterdienst durch die Stadt Hamm ist laut Rechtssprechung auf die Straßen beschränkt, die als verkehrswichtig und gleichzeitig gefährlich einzustufen sind. Hierzu gehören in erster Linie alle Kreisstraßen und Ortsdurchfahrten in Hamm. Regelungen für die Durchführung des Winterdienstes durch die Bürgerinnen und Bürger sind Bestandteil der Straßenreinigungssatzung (§ 3 Abs. 1 und § 4, Abs. 1, Ziffer 3).

Winterdienst im Nachteinsatz
© Thorsten Hübner

Fragen und Antworten zum Winterdienst

Welche Straßen werden durch den ASH geräumt und gestreut?
Der ASH ist verpflichtet öffentliche Straßen innerhalb geschlossener Ortslage sowie Ortsdurchfahrten von Bundes,- Landes- und Kreisstraßen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen. Der ASH streut bereits mehr Straßen als er gesetzlich muss. In den übrigen Straßen, vor allem also in Anliegerstraßen, erfolgt kein Winterdienst durch den ASH. Auf Landes- und Bundesstraßen außerorts ist „Straßen NRW“ für den Winterdienst verantwortlich.


Welche Stellen sind „verkehrswichtig und gefährlich“?
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass beide Merkmale, verkehrswichtig und gefährlich, erfüllt sein müssen. Gefährlich ist eine Stelle dann, wenn der Fahrer erfahrungsgemäß an Stellen dieser Straße bremsen oder ausweichen muss oder ...

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Kontakt

Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)

Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8282
Fax: 02381 17-2986
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