Herbstlaub
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und sind unverzichtbar als Roh- und Sauerstofflieferant. Ihr Anblick erfreut die Menschen das ganze Jahr über, doch jedes Jahr im Herbst, wenn sie ihre Blätter verlieren, kommt es zu Missverständnissen bei der Beseitigung des anfallenden Laubes. Anwohner beschweren sich vermehrt darüber, dass das sorgsam zusammengefegte Laub von den städtischen Kehrmaschinen nicht aufgenommen wird. Werden jedoch Reinigungspflichten im Rahmen der Stadtreinigung auf die Anlieger übertragen, so fällt auch die Beseitigung des Herbstlaubs in deren Zuständigkeit.
In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis werden Art und Umfang der Straßenreinigung im Hammer Stadtgebiet festgelegt. Dort ist ferner geregelt, ob die Reinigung durch die Stadt durchzuführen ist oder ob die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen wurde. Danach ist im Stadtgebiet die Reinigung der Gehwege überwiegend Aufgabe der Anlieger. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen dann auch allenfalls die Straßenreinigungsgebühren für die Säuberung der Fahrbahn durch die Kehrmaschine, also nur für die „Teilreinigung“.
Die Anlieger haben gemäß der Satzung die Pflicht, die Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Die Reinigungspflicht der Anlieger umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen, Ablagerungen, Unkraut, Laub sowie sonstigen Fremdkörpern. Mit der Reinigung ist jedoch nicht gemeint, das Laub in die Fahrbahnrinne zu fegen, damit es dort von den Kehrmaschinen aufgenommen wird. Die für eine Teilreinigung reduzierte Gebühr beinhaltet eine Beseitigung des Laubs durch die Anlieger. Das zu hoch angehäufte Laub führt zudem häufig zum Verstopfen der Maschine. Durch dann notwendige Reparaturen stehen oftmals nicht genügend Kehrmaschinen zur Verfügung. Die Fahrer der Kehrmaschinen sind deshalb nicht verpflichtet, das Laub der Gehwege und vor allem der privaten Vorgärten und Gärten aufzunehmen. Der Kehricht und auch das Laub sind durch die Anlieger zu entsorgen. Dies gilt sowohl für das “private” Laub, als auch für das Laub der städtischen Bäume.
Den Anwohnern stehen dafür verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zur Verfügung: Allen voran ist eine Kompostierung die kostengünstigste und umweltfreundlichste Verwertung. Wenn nicht oder nicht alles selbst im heimischen Garten kompostiert werden kann, bringt die Nutzung einer Biotonne gegenüber der Anlieferung von Grünabfällen an den Recyclinghöfen viele Vorteile mit sich. Darüber hinaus gibt es jedes Jahr im Herbst die straßenweise Grünabfuhr des ASH, die Sie in der allgemeinen Jahresübersicht im online-Abfuhrkalender finden.
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Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße
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Hamm
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