Wilde Ablagerungen
Als „wilde Abfallablagerungen“ werden jene Abfälle bezeichnet, die sich auf städtischen Flächen befinden und keinem Verursacher zuzuordnen sind. In der Regel handelt es sich um achtlos weggeworfene oder auch um bewusst abgestellte Abfälle, um zum Beispiel Gebühren für deren Entsorgung zu sparen. Dieses ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die die Stadt Hamm auch zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger verfolgt, um die Allgemeinheit nicht über die Gebühren mit diesen Entsorgungskosten belasten zu müssen. Werden Verursacher von wilden Abfallablagerungen ausfindig gemacht, so müssen diese neben den Entsorgungskosten zusätzlich ein Bußgeld zahlen - zusammen häufig ein Vielfaches dessen, was sie für eine umweltgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung hätten zahlen müssen. In einigen Fällen wäre nicht einmal eine Entsorgungsgebühr angefallen.
Der ASH ist zuständig für die Beseitigung wilder Abfallablagerungen im öffentlichen Verkehrsraum, an Altglascontainerstandorten, in städtischen Wäldern u. ä.. Bei privaten Grundstücken ist der Grundstückseigentümer, für Abfallablagerungen in Parks und Grünanlagen das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm zuständig.
Kontakt
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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