Wertstoffe

Häufig gestellte Fragen zur Wertstofftonne für Privathaushalte

Der Gesetzgeber möchte eine höhere Verwertungsquote erreichen. Hierfür sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie Regelungen und Vorgaben festgelegt, die auch eine Wertstofftonne vorsehen. Diese ersetzt die Sammlung von Verkaufsverpackungen im Gelben Sack.

Ja, die Wertstofftonne ist für private Haushalte gebührenfrei. Für Gewerbebetriebe sieht die Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen ebenfalls gebührenfrei Behälter bis zu einem 1.100 Wertstoffcontainer vor.

Privathaushalte können in der Wertstofftonne neben den Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen auch andere Abfälle aus diesen Materialien entsorgen. Hierzu gehören beispielsweise Kinderspielzeug oder ein Eimer aus Kunststoff und Kochtöpfe aus Metall. Die Wertstoffe müssen jedoch von der Größe her in der Tonne untergebracht werden können.

Einzelne größere, sperrige Abfälle, wie etwa ein Gartenstuhl oder Swimmingpool aus Plastik, gehören nicht in die Wertstofftonne, da diese – auch wenn sie zerkleinert werden – das Volumen der Wertstofftonne vollständig in Anspruch nehmen würden, sodass alle regelmäßig anfallenden Wertstoffe nicht mehr in den Behälter passen. Diese sperrigen Gegenstände gehen über die Kapazitäten der Wertstofftonne hinaus und gehören somit zum Sperrmüll.

Musik- und Videokassetten bestehen aus einer Kunststoffhülle und speziell beschichteten Bändern. Sie gehören in den Restmüll. Für die Wertstofftonne sind sie nicht geeignet – auch weil sie für einen „Bandsalat“ in der Sortieranlage sorgen, da sich die Bänder in den Sortierbändern verfangen können. Dies kann zu Störungen oder gar Stillstand der Sortieranlage führen. Andere Materialien, wie Elektro-Kleingeräte oder Holz und Altkleider, gehören ebenfalls nicht in die Wertstofftonne. Für diese gibt es andere Verwertungs- und Entsorgungswege. Für Gewerbebetriebe gibt es abweichende Regelungen.

Die verschiedenen Materialien aus der Wertstofftonne werden in einer Anlage sortiert. Kabel von Elektrogeräten können sich in Förderbändern der Sortieranlage verfangen und hierdurch Störungen oder Stillstand verursachen. Bei kabellosen Geräten ist es zudem gefährlich, wenn Elektrogeräte mit Lithium-Akkus in die Wertstofftonne gelangen. Zunehmend enthalten kabellose Elektrogeräte diese hochleistungsfähigen Batterien, bei denen bei Beschädigungen Brandgefahr besteht. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund aktuell strengere Anforderungen an die Sammlung von Lithium-Akkus und E-Geräten mit Lithium-Akkus gestellt. Außerdem hat er die Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrogeräten auf den Handel ausgeweitet.

Die Abfuhrtermine befinden sich im Abfuhrkalender.

Nein, die 240-Liter-Wertstofftonnen mit 4-wöchentlichem und die 1.100 Liter-Wertstoffcontainer mit 14-täglichem Abfuhrrhythmus haben jeweils eigene Touren mit verschiedenen Abfuhrtagen, die separat im Abfuhrkalender gekennzeichnet sind.

Ja, diese zusätzlichen Service-Leistungen können gegen eine zusätzliche Gebühr auch bei Wertstoffbehältern bestellt werden. Informationen und Bestellformulare erhalten Sie hier.

Es werden 240-Liter-Wertstofftonnen angeboten, die 4-wöchentlich geleert werden. Für Großwohnanlagen, die bereits Container für Restmüll haben, sind 1.100 Liter-Wertstoffcontainer mit 14-täglichem Abfuhrrhythmus vorgesehen.

Die Behältergrößen und der Abfuhrrhythmus sind in einer Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen festgelegt. Die Dualen Systeme sind verantwortlich für die Sammlung der Verkaufsverpackungen, die den größten Anteil der Wertstoffe ausmachen. Der ASH hat die Ausschreibung dieser Sammlung gewonnen und ist als Vertragspartner der Dualen Systeme an die Vereinbarungen gebunden.

Die Behältergröße von mindestens 240 Liter wurde auch deswegen gewählt, um auch bei vorübergehenden, größeren Mengen, die im Laufe eines Jahres erfahrungsgemäß häufiger anfallen, ausreichend Volumen für die Entsorgung zur Verfügung zu haben.

Ja, am Recyclinghof können Wertstoffe ebenfalls abgegeben werden. Hierfür sollen transparente Säcke verwendet werden, bei denen der Inhalt der Säcke sichtbar ist. Blickdichte schwarze oder blaue Säcke dürfen hierbei nicht verwendet werden.

Wie bisher gilt: Einzelne größere, sperrige Abfälle, wie etwa eine Gartenstuhl oder Swimmingpool aus Plastik, gehören nicht in die Wertstofftonne, da diese – auch wenn sie zerkleinert werden – das Volumen der Wertstofftonne vollständig in Anspruch nehmen würden, sodass alle regelmäßig anfallenden Wertstoffe nicht mehr in den Behälter passen. Diese sperrigen Gegenstände gehen über die Kapazitäten der Wertstofftonne hinaus und gehören somit zum Sperrmüll.  

Die Wertstofftonne ersetzt die Sammlung der Verpackungen im Gelben Sack, die damit eingestellt wird. Gelbe Säcke werden daher nicht mehr zur Verfügung gestellt. Eine zusätzliche Entsorgung von Gelben Säcken neben der Wertstofftonne sieht die Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen nicht vor.

Die Wertstoffe können sowohl lose als auch in Säcken in die Wertstofftonne gefüllt werden. Bei loser Einfüllung passen mehr Wertstoffe in die Behälter, weil weniger Luft-Hohlräume entstehen.
Im Haushalt können zur Sammlung ganz „normale“, beispielsweise dünne, transparente Säcke verwendet werden und diese mit in die Wertstofftonne gefüllt werden. Es muss jedoch für die Abfuhr erkennbar sein, welche Abfälle sich in der Wertstofftonne befinden, um Fehlbefüllungen erkennen und die vorgeschriebene Verwertung durchführen zu können. Daher sollen keine dunklen oder nicht transparente Plastiktüten aus dem Handel verwendet werden.

Für jedes private Grundstück in Hamm wurde mindestens eine Wertstofftonne geplant, damit die Wertstoffsammlung gewährleistet ist. Bei einem Haushalt pro Grundstück wurde unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Einwohner eine 240-Liter-Wertstofftonne aufgestellt.
Es wird ein durchschnittlicher Erfahrungswert von 60 Liter Volumen pro Einwohner bei einem 4-wöchentlichen Abfuhrrhythmus zugrunde gelegt. Ebenso wie bei Papierbehältern ist die Anzahl der Einwohner pro Grundstück - und nicht der Haushalte - entscheidend für das bereitgestellte und erforderliche Volumen. In Mehrfamilienhäusern ist nicht für jeden Haushalt eine eigene Wertstofftonne vorgesehen.
Bei einer Entsorgung in 1.100 Liter-Wertstoffcontainern werden 30 Liter Volumen pro Einwohner kalkuliert, da die Container 14-täglich abgefahren werden.

Der Gesetzgeber schreibt die Sammlung der Wertstoffe vor. Es ist aber nicht festgelegt, dass jeder Haushalt einen eigenen Behälter nehmen muss. Es ist ebenso möglich, dass sich mehrere Haushalte eine Tonne teilen.

Wie bei allen Abfallbehältern gilt auch für Wertstoffbehälter:
Eine Änderung der Anzahl an Behältern und damit auch die An- oder Abmeldung ist nur durch Grundstückseigentümer möglich, da diese zur Nutzung ihrer Grundstücke berechtigt und für die Durchführung der Abfallentsorgung verantwortlich sind.

Wenn sich ein durchgehend höherer Bedarf an Wertstoff-Volumen feststellen lässt, können zusätzliche Wertstofftonnen bestellt werden. Hierbei sollte ein ausreichender Erfahrungs-Zeitraum für einen durchschnittlichen Bedarf berücksichtigt werden. Es ist normal, dass mal weniger und auch mal mehr Wertstoffe anfallen, so wie es auch bei Papier oder Restmüll sein kann.

Die Verkaufsverpackungen, die bisher schon im Gelben Sack gesammelt werden, machen mit über 90 Prozent des Volumens in der Wertstofftonne den weitaus größten Anteil aus. Andere Wertstoffe aus Kunststoff oder Metallen, die jetzt mit in der Wertstofftonne gesammelt werden, belaufen sich nach Auswertungen im Versuchsgebiet auf ca. 5 kgpro Einwohner und Jahr und fallen vom Volumen her so gut wie gar nicht ins Gewicht. Häufig wurden diese „zusätzlichen“ Wertstoffe außerdem schon vorher mit in den Gelben Säcken entsorgt, wie verschiedene Sortieranalysen ergeben haben. Eine Änderung des Restmüllvolumens wird sich daher kaum ergeben.
Darüber hinaus ist ein in der Abfallsatzung verankertes Mindestbehältervolumen in Höhe von 20 Liter pro Einwohner in 14 Tagen in jedem Fall vorzuhalten, um eine ausreichende Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Nein, eine zusätzliche Abfuhr von Säcken ist nicht vorgesehen. Bestellen Sie daher bitte ausreichendes Behältervolumen für Ihre regelmäßig anfallenden Wertstoffe. Lose eingefüllt, kann eine relativ große Menge auch in einer 240-Wertstofftonne untergebracht werden. Wenn Sie einmal dennoch mehr haben, können Sie die zusätzlichen, haushaltsüblichen Wertstoffe gebührenfrei am Recyclinghof entsorgen.

Zusätzliche Fragen zur Wertstofftonne nur für Gewerbebetriebe

Bei Gewerbebetrieben und privaten Haushalten gibt es hinsichtlich Art, Menge und Zusammensetzung von Abfällen und Wertstoffen unterschiedliche Rahmenbedingungen zur Nutzung eines Wertstoffbehälters:
Gewerbliche Betriebe und Anfallstellen dürfen die Wertstoffbehälter für die Sammlung lizenzierter Verkaufsverpackungen der Dualen Systeme nutzen. Hierzu gehören beispielsweise Konservendosen von Lebensmittel und andere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen mit dem Grünen Punkt, die direkt die Ware umschließen.

Stoffgleiche Nichtverpackungen aus nicht privater Herkunft dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen, also nur zu einem sehr geringen Anteil, in der Wertstofftonne entsorgt werden. Hierzu gehören beispielsweise Abdeckfolien oder Siloplanen aus der Landwirtschaft, aber auch Um- und Transportverpackungen, wie Schrumpffolien oder Transportbänder und -folien. Für diese sind die Regelungen der Verkaufsverpackung und weiterer Gesetzgebungen, z.B. der Gewerbeabfall-Verordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum Umgang mit Abfällen, Rückgabe- und Verwertungsverpflichtungen u.ä. zu beachten.

Die Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen sieht für Gewerbebetriebe bis zu einen kostenfreien Wertstoffcontainer für die Sammlung der Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen vor. Der ASH kann abhängig von Menge und Art der Abfälle weitere Verwertungsangebote unterbreiten.

Kontakt

Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)

Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8282
Fax: 02381 17-2986
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