Renovierungsabfall
Unter dem Begriff „Renovierungsabfall“ wird häufig alles verstanden, was bei Renovierungen im Haus anfällt. Da es sich hierbei nicht um eine bestimmte Abfallart handelt, werden Renovierungsabfälle sehr vielschichtig interpretiert. Es handelt sich danach beispielsweise um Gipskartonplatten, Holz, Metall oder Bauschutt (zum Beispiel Fliesen, WC, Waschbecken). Sie können brennbar oder auch nicht brennbar sein. Ihre Entsorgungsmöglichkeiten und -wege sowie anfallende Entsorgungsgebühren hängen von ihrer Abfallart und Herkunft ab, so dass es keine einheitliche Regelung gibt. Das Faltblatt zum Recyclinghof enthält Gebühren für verschiedene Abfallarten aus privaten und gewerblichen Haushalten, die durchaus bei Renovierungen anfallen können.
Bitte beachten Sie, dass Dämmstoffe aus Mineralfasern, wie Glas- oder Steinwolle, bei der Verarbeitung oder Demontage/Entsorgung mikroskopisch feine Fasern freisetzen, die eingeatmet werden können und daher gefährlich sind. Sie müssen bei der Entsorgung am Recyclinghof daher in stabilen, staub- und wasserdichten Säcken angeliefert werden.
Mitnahme von Renovierungsabfällen bei der Sperrmüllabfuhr
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr bei privaten Haushalten können gegen eine zusätzliche Gebühr nur die „Renovierungsabfälle“ mitgenommen werden, die aus Holz oder Metall bestehen oder brennbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel Teppich- und Kunststofffußböden, Tapeten (in Säcken), Laminat oder Holzbretter (gebündelt), Metall-Heizkörper (keine Nachtspeicheröfen), Holzverkleidungen von Wänden, Fenster (ohne Glas, bis 2 Meter), Markisen, Rollos, Parkett, Innentüren (kein Glas) oder Fußleisten (gebündelt). Grundsätzlich können hierbei und bei der Sperrmüllabfuhr keine schadstoffhaltigen Abfälle und keine Autoteile mitgenommen werden sowie kein Bauschutt, Gipskarton, Fenster- und anderes Glas, Keramik oder ähnliches. Auch müssen alle Abfälle vom Gewicht und Umfang (maximal zwei Meter) her von Hand verladen werden können.
Download
- Infobroschüre Recyclinghof (PDF, 3.47 MB)
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Kontakt
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
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