Problemabfall

Bei Problemabfällen handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe oder ihrer Gefährdung auf keinen Fall über die graue Restmülltonne, das Abwasser, in der Umwelt oder auf anderem Wege unkontrolliert entsorgt werden dürfen. Sie müssen getrennt eingesammelt und einer speziellen Sondermüllentsorgung zugeführt werden, an die besondere Anforderungen gestellt ist.

Die Zuordnung bestimmter Abfälle zu Problemabfällen ist nicht immer eindeutig oder generell gültig, sondern hängt vielmehr von den jeweiligen Inhaltsstoffen ab. So werden Energiesparlampen, die mittlerweile zunehmend Glühbirnen ersetzen, am Ende ihrer Lebensdauer zu Problemabfall, da sie Quecksilber enthalten. Alte Glüh- und auch Halogenlampen können hingegen über den Restmüll entsorgt werden, da sie keine Schadstoffe enthalten.

Diese Beispiele machen deutlich, dass eine eindeutige Einstufung als Problemabfall oder Restmüll nicht immer ganz einfach ist. Hat man bereits beim Kauf die Auswahl zwischen schadstoffhaltigen und umweltfreundlichen Produkten, so sollte bereits hier den umweltfreundlichen Stoffen der Vorzug gegeben werden. Diese sind in der Regel schadstofffrei oder zumindest schadstoffärmer. Dies ist häufig durch den blauen Umweltengel gekennzeichnet.
 

Klebstoffe

Auch wasserlösliche Klebstoffe oder solche auf Leimbasis, die nicht schädlich sind und daher über den Restmüll entsorgt werden können. Sekundenkleber enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe, und sind daher als Problemabfall einzustufen. Solche Stoffe sind häufig mit Hinweisen oder Symbolen gekennzeichnet, die auf deren Gefährdung aufmerksam machen.


Eingetrocknete Farben und Lacke

Bei anderen Abfällen, zum Beispiel Farben und Lacken, hängt deren Schädlichkeit von den Inhaltsstoffen oder von der Konsistenz ab. So sind in eingetrockneten Farben und Lacken die Lösungsmittel, die sie flüssig halten, aber auch deren Schädlichkeit ausmachen, entwichen. Eingetrocknete Farb- und Lackreste können deshalb ebenso wie Farben auf Wasserbasis als Restmüll und damit über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte Behälter von Farben und Lacken können verwertet werden. Da es sich in der Regel um Metall- oder Kunststoffgebinde handelt, können sie in der Wertstofftonne entsorgt werden.


Flüssige Farben und Lacke

Nur flüssige Farb- und Lackreste mit chemischen Lösungsmitteln sind tatsächlich Problemabfälle und müssen gesondert entsorgt werden.


Batterien und Akkus

Alle, auch schadstofffreie Batterien und Akkus, müssen an allen Verkaufsstellen von Batterien und Akkus wieder zurückgenommen werden. Lithium-Batterien und -Akkus sollten immer aus Elektrogeräten entnommen und von anderen Batterien und Akkus getrennt gesammelt werden, da von ihnen eine Brandgefahr ausgeht! Am Recyclinghof finden Sie Sammelboxen für Batterien und auch am Umweltmobil ist eine Abgabe möglich.

Autobatterien: Für Autobatterien gibt es eine Rücknahmeverpflichtung des Handels. Dieses gilt auch für einen online-Kauf. Der Händler muss Ihnen das im Kaufpreis enthaltene Pfandgeld erstatten. Bewahren Sie Kaufbelege daher auf. Bei Abgabe am Recyclinghof kann Ihnen dieses Pfand nicht erstattet werden.
 

Energiesparlampen

Zur Rücknahme von Energiesparlampen haben sich die Händler verpflichtet. Die Firma Lightcycle organisiert die Rücknahme (s. u.).
 

Anlieferungsbedingungen

Die Abgabe von Problemabfällen muss in sicheren und vor allem fest verschlossenen Behältnissen erfolgen, vorzugsweise in den Originalverpackungen. Hierauf befinden sich Hinweise auf den zu entsorgenden Stoff und seine Gefährlichkeit, was die Sortierung und die Zuordnung in Gefahrstoffgruppen erleichtert. Der ASH stellt keine Behältnisse zur Verfügung. Aus Sicherheits- und Umweltgründen werden Problemabfälle weder am Recyclinghof noch am Umweltmobil umgefüllt.

Problemabfälle können am Recyclinghof während der Öffnungszeiten abgegeben werden. 

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Kontakt

Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)

Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8282
Fax: 02381 17-2986
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