Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark -

Entwicklungsbereich östlich Maximilianpark

Zum Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – findet vom 26.03.2025 bis einschließlich 09.04.2025 eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Der Planentwurf mit Begründung sowie mit den als wesentlich eingeschätzten, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist im Internet - erreichbar über den untenstehenden Link - veröffentlicht.

In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des 

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm 

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus. 

Zur Information ist außerdem ein Planentwurf im Bürgeramt Hamm-Uentrop, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm ausgehängt. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen an die Stadt Hamm abgegeben werden. Dies kann elektronisch über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm, per E-Mail, schriftlich sowie während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) oder auf andere Art und Weise erfolgen. Stellungnahmen können gemäß § 4a (3) BauGB lediglich zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden.

Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB, die vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 stattfand, wurden sowohl von der Öffentlichkeit, als auch von Behörden und Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht. Aufgrund einiger An-regungen ist es erforderlich den Bebauungsplan zu teilen und mit Blick auf die Rechtssicherheit des verbleibenden Planbereiches einige inhaltliche Korrekturen vorzunehmen. 

Der reduzierte und nunmehr rund 2,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – umfasst unbebaute vorwiegend landschaftlich oder gärtnerisch genutzte Freiflächen östlich des Maximilianparks und der Straße „Am Maximilianpark“, südlich des Alten Grenzweges, westlich der Braamer Straße und nördlich der Straße „Lange Reihe“. 

Für die geplante Entwicklung rund um das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ muss zur Realisierung und dem Start in 2027 entsprechendes Planungsrecht neu geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche für die Erweiterungsabsichten innerhalb des Maximilianparks und die Nutzung des Gartenkompetenzzentrums sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“ darstellt. 

Verbunden mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden auch umfangreiche artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind in die Planung und die Festsetzungen eingeflossen bzw. führten bereits im Vorfeld zu vorgezogenen ökologischen Maßnahmen.

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Frau Dietz-Spindler

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4123

E-Mail-Adresse

A2.010 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Menke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4121

E-Mail-Adresse

A2.011 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)