Beteiligung vor Ort

Unsere Stadt bildet den Lebensmittelpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Hier können können sie die Auswirkungen ihrer Bürgerbeteiligung direkt erleben! Neben der Wahl des Rates oder des Oberbürgermeisters gibt es noch weitere Möglichkeiten Einfluss zu nehmen, wie z.B. Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide oder aber auch die Mitwirkung an der Bauleitplanung sowie verschiedene "informelle Verfahren", wie Workshops, Umfragen etc. zu verschiedensten Themen.

Darüberhinaus kann man Anregungen und Hinweise für die Stadtverwaltung schnell und unbürokratisch über die Internetseite "Sag's Hamm'' an die zuständigen Stellen im Rathaus schicken. Egal ob von unterwegs per Smartphone oder mit Tablet und PC von zu Hause aus.

Im Folgenden beschreiben wir einige Mitwirkungsmöglichkeiten.

Welche Formen der Beteiligung gibt es ?

Eine Person füllt ein Formular auf einem Klemmbrett aus
© yurolaitsalbert - stock.adobe.com

Das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren

Mit dem Bürgerbegehren können Bürger:innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden.

Ein Wahlzettel mit der Auswahlmöglichkeit ''ja'' oder ''nein''
© Heiko Kverling - Fotolia.com

Der Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid

Erklärt der Rat ein Bürgerbegehren für zulässig, aber die jeweils zuständige Vertretung folgt dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten nach dieser Entscheidung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Eine Person steckt eine Wahlzettel in eine Wahlurne
© New Africa - stock.adobe.com

Wahlen

Wahlen

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen stellen einen Grundpfeiler unserer Demokratie dar.

Eine Hand zeigt auf einen Plan
© Александр Марченко - stock.adobe.com

Formelle Beteiligungsverfahren

Formelle Beteiligungsverfahren

sind Bürgerbeteiligungsformate, die gesetzlich vorgeschrieben sind, z.B. bei der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne).

Eine lächelnde Frau arbeitet im Team in einem Workshop
©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Informelle Beteiligungsverfahren

Informelle Beteiligungsverfahren

Im Gegensatz zur formellen, ist die informelle  (= freiwillige) Bürgerbeteiligung eine Mitwirkungsform, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Eine Hand hält ein Handy mit dem Mängelmelder der Stadt Hamm
© Thorsten Hübner

Anliegen melden, Ideen geben

Anliegen melden, Ideen geben

Haben Sie Anregungen und Hinweise für die Stadtverwaltung? Schnell und unbürokratisch können Sie die zuständigen Stellen im Rathaus über die Internetseite ''Sag' s Hamm'' unterrichten.