Formelle Beteiligung

Die "formelle Beteiligung" ist die Einbeziehung von Personen, Interessengruppen oder Organisationen in einen offiziellen Entscheidungsprozess. 

Formelle Beteiligung kann in verschiedenen Bereichen vorkommen, wie zum Beispiel bei Planungsprojekten oder bei der Erarbeitung von Gesetzen oder der Überprüfung von Projekten bzw. Programmen.

Typischerweise gibt es für formelle Beteiligung bestimmte Verfahren, die festlegen, wie Informationen bereitgestellt werden, wie Interessengruppen eingeladen und gehört werden, und wie letztendlich Entscheidungen getroffen werden.

Formelle Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass demokratische Prinzipien eingehalten werden und dass die Interessen verschiedener Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Sie kann dazu beitragen, die Akzeptanz von Entscheidungen zu erhöhen, da verschiedene Standpunkte berücksichtigt und diskutiert werden.

Ein Beispiel für "formelle Beteiligung" ist die Bürgerbeteiligung bei der Erstellung von Bebauungsplänen.

Formelle Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplans

Beklebte Scheibe des Bautechnischen Bürgeramtes mit der Aufschrift Öffentliche Auslegung Bürgerbeteiligung
© Gudrun Sudhaus, Stadt Hamm

Bürgerbeteiligung

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gibt es in bestimmten Planungsphasen gesetzlich vorgeschriebene Angebote der Bürgerbeteiligung.

Eine Bürgerversammlung
© Matej Kastelic - Fotolia.com

Behördenbeteiligung

Im Zuge des Verfahrens erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden.