Der Planentwurf mit Begründung sowie mit den als wesentlich eingeschätzten, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist im Internet - erreichbar über den untenstehenden Link - veröffentlicht.
In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf im Bürgeramt Hamm-Uentrop, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm ausgehängt.
Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch über das Internet-Bauportal oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden.
Der rund 3,26 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – umfasst unbebaute vorwiegend landschaftlich oder gärtnerisch genutzte Freiflächen östlich des Maximilianparks und der Straße „Am Maximilianpark“, südlich des Alten Grenzweges, westlich der Braamer Straße und nördlich der Straße „Lange Reihe“.
Für die geplante Entwicklung rund um das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ muss zur Realisierung und dem Start in 2027 entsprechendes Planungsrecht neu geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung weiterer öffentlicher Grünflächen für die Erweiterungsabsichten innerhalb des Maximilianparks und die Nutzung des Gartenkompetenzzentrums sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“ darstellt.
Verbunden mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden auch umfangreiche artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind in die Planung und die Festsetzungen eingeflossen bzw. führten bereits im Vorfeld zu vorgezogenen ökologischen Maßnahmen.