Der Planentwurf ist im Internet - erreichbar über den untenstehenden Link - veröffentlicht.
In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf in den jeweiligen Bürgerämtern ausgehängt.
Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch über das Internet-Bauportal oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Maßgebliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 06.101 ist die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur an der Hammer Straße und die Stärkung des Ortskerns Bockum. Hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Grundstückes durch Errichtung eines modernen Geschäftshauses und/oder der Unterbringung von ortskerntypischen sonstigen Nutzungen geschaffen.
Im Detail soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der langjährig an der Hammer Straße ansässige Supermarkt an gleicher Stelle durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.000 m2 ersetzt werden. Mit dem
Neubau soll die wohnortnahe Versorgungsfunktion für den Ortskern Bockum weiterhin aufrechterhalten werden.